| Betr.: | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/91 " Die Teßen Felder, An der Tesse" gem. § 13 BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde St.Gangloff hat am 27.09.2023 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/91
„Die Teßen Felder, An der Tesse“
auf der Gemarkung St. Gangloff beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bleibt unverändert.
Es wird nur eine Änderung der textlichen Festsetzung zur Dachneigung vorgenommen.
Es handelt sich daher um einen Textbebauungsplan.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird nicht angewendet, eine Kompensationspflicht entfällt.
Ziel des Bebauungsplanes ist, die Festsetzungen zur Dachneigung aufzuheben und Dachneigungen frei wählbar zuzulassen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiete durch die Planung berührt werden können, werden entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
St.Gangloff, den 16.10.2023
Der Bürgermeister — Siegel
(Unterschrift)