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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Informationen aus dem Gemeinderat

In der Gemeinderatssitzung am 27.09.2023 wurden folgende öffentliche Beschlüsse gefasst:

BV05/013/2023

Bestellung von Mitgliedern in der Gemeinschaftsversammlung der VG Hermsdorf bzw. Verbandsräten im Planungszweckverband "Kreuzstraße/KIM"

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff möge beschließen, das Gemeinderatsmitglied Herr Torsten Jecke als Mitglied und Frau Heike Heyer als stellvertretendes Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf für die Gemeinde St. Gangloff zu entsenden.

Der Gemeinderat möge die folgenden Gemeinderäte in die Verbandsversammlung des Planungszweckverbandes entsenden: Herrn Frank Scheiding (als Mitglied) und Dirk Hänse (als Stellvertreter).

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/014/2023

Satzung der Gemeinde St. Gangloff über die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)

Der Gemeinderat möge die Satzung über die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) beschließen.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/015/2023

Benennung von Straßen im Gebiet der Kreuzstraße auf der Gemarkung der Gemeinde St. Gangloff

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff beschließt folgende Straßenbenennungen auf seiner Gemarkung:

1.

Die Zuwegung linksseitig der Landstraße L1073 von Hermsdorf in Richtung Tautendorf wird als „Gewerbegebiet Kreuzstraße 1 bis 3“ benannt.

2.

Die Zuwegung rechtsseitig der Landstraße L1073 von Hermsdorf in Richtung Tautendorf wird als „Gewerbegebiet Kreuzstraße 4“ benannt.

Die Hausnummernvergabe erfolgt mit separatem Bescheid.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/016/2023

Bebauungsplan Nr. 01/91 "Die Teßen Felder, An der Tesse",

Aufstellungsbeschluß zur 1. Änderung

Der Gemeinderat möge beschließen, den Bebauungsplan „Die Teßen Felder, An der Tesse“ aus dem Jahr 1991 in Form eines Textbebauungsplanes zu ändern.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/017/2023

Festlegung der weiteren Verfahrensweise für die Besetzung des VG Vorsitzes in der VG Hermsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf beschließt die Beauftragung der Vertreter in der Gemeinschaftsversammlung für die Festlegung der weiteren Verfahrensweise zur Besetzung des VG Vorsitzes, den Willen des Gemeinderates wie folgt zu bekunden:

1.

Von einer Ausschreibung wird abgesehen. Die bisherige Vorsitzende wird allein zur Wahl gestellt.

2.

Der VG Vorsitz wird öffentlich ausgeschrieben.

3.

Der VG Vorsitz wird ehrenamtlich vom Bürgermeister der Stadt Hermsdorf mitgeleitet.

Punkt 2 der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.