Titel Logo
Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mörsdorf

1. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 die Billigung und Auslegung des Vorentwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom April 2024 für den Bereich des Gewerbe- und Sondergebietes „Auf dem Berg 100“ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mörsdorf mit Stand April 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

28.10.2024 bis einschließlich 02.12.2024

auf der Homepage der Gemeinde Mörsdorf unter dem Link https://www.vg-hermsdorf.de/oeffentliche-auslegungen.html veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf / Thüringen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 15.30 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 17.30 Uhr

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@vg-hermsdorf.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem ThürDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Gemeinde Mörsdorf.

Dr. med. Sylke Schneider

Bürgermeisterin  —  - Siegel -

 — Gemeinde Mörsdorf, den 14.10.2024

Anlage