Ausschnitt des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplanes Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz / Gemeinde Bad Klosterlausnitz mit Markierung des von der Genehmigung ausgenommenen räumlichen Teilbereichs.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat den von der Stadt Hermsdorf am 10.02.2025 (Beschluss-Nr.: BV01/007/2025) und von der Gemeinde Bad Klosterlausnitz am 27.01.2025 (Beschluss-Nr.: 77/09/25) beschlossenen gemeinsamen Flächennutzungsplan (Stand: Dezember 2024) auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), unter Herausnahme eines räumlichen Teils und mit Auflage genehmigt.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Klosterlausnitz und der Stadt Hermsdorf. Die Stadt Hermsdorf und die Gemeinde Bad Klosterlausnitz haben keine Ortsteile.
Entsprechend § 204 Abs. 1 Satz 3 BauGB haben die beiden Kommunen festgelegt, dass sich die Bindung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplanes nur auf bestimmte sachliche Teilbereich erstreckt.
Folgende Teilbereich der Bindungswirkung wurden von der Stadt Hermsdorf und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz durch Beschluss festgelegt:
| - | Sachliche Teilbereiche: Wohnbauflächen und Gewerbliche Bauflächen / Industriegebiete |
| - | Sondergebiete „großflächiger Einzelhandel“ / Sondergebiet Einkauf - Zweckbestimmung: Lebensmittel-Discountmarkt sowie zentraler Versorgungsbereich Einkaufsinnenstadt Hermsdorf und Ortsmitte Bad Klosterlausnitz entsprechend des gemeinsamen Zentrenkonzeptes |
Von der Genehmigung ausgenommener räumlicher Teil:
Der im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Hotel / Kur (SO HO/K) dargestellte Bereich westlich der Oberndorfer Straße und nördlich der Siedlung am Bahndamm in der Gemeinde Bad Klosterlausnitz ist von der Genehmigung nach § 6 Abs. 3 BauGB ausgenommen.
Der von der Genehmigung ausgenommene räumliche Teilbereich ist im nachfolgenden Lageplan gekennzeichnet.
Einsichtnahme
Der Flächennutzungsplan mit seiner Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung kann in der Bauabteilung (2. Dachgeschoss) der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf während der üblichen Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden:
| Montag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Der wirksame gemeinsame Flächennutzungsplan Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz mit seiner Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 6a Absatz 2 BauGB auch im Internet auf der Homepage der Stadt Hermsdorf zur Einsicht zur Verfügung gestellt: unter der Rubrik „Verwaltung-Bauabteilung-Bauleitplanungen“ https://vg-hermsdorf.de/bauleitplanungen.html
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Hermsdorf, den 25.10.2025
Bürgermeister — Siegel