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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Gemeinde St. Gangloff für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde St. Gangloff folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

2.835.500 EUR

 

und Ausgaben mit

2.835.500 EUR

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

631.900 EUR

 

und Ausgaben mit

631.900 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG

wird in Höhe von

300.900 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

302 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

404 v.H.

2.

Gewerbesteuer

 

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 472.500 EUR festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

St. Gangloff, den 23.09.2026  

Wiedenhöft

Bürgermeister

(im Original gezeichnet und gesiegelt)

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde St. Gangloff unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.