Aufgrund des § 55 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Schleifreisen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019/2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt 2019
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 428.400 € |
und im Vermögenshaushalt 2019
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 115.900 € |
ab; im
Verwaltungshaushalt 2020
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 428.500 € |
und im Vermögenshaushalt 2020
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 390.900 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 300 v.H. | |
für sonstige Grundstücke (B) — 390 v.H. | |
2. | Gewerbesteuer — 385 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
für 2019 auf 71.399 € und
für 2020 auf 71.416 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 6 % der Gesamtausgaben übersteigt.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Gemeinde Schleifreisen, den 01.12.2018
Wulf
Bürgermeisterin — (Siegel)
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Schleifreisen unter Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die oben aufgeführte Satzung.