Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.100.000 EUR |
und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 260.600 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.251.200 EUR festgesetzt. Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage wird demnach auf 115,00 EUR je Einwohner festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 349.999 EUR festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2020 in Kraft.
Hermsdorf, den 30.11.2019
Möbius
Gemeinschaftsvorsitzende — (Siegel)
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahren- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht werden, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die oben genannte Satzung