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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Stellenausschreibung

In der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf ist die Stelle der/des

Hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)

ab dem 01.07.2024 neu zu besetzen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf im Saale-Holzland-Kreis besteht aus fünf Gemeinden - der Stadt Hermsdorf und den Gemeinden Mörsdorf, Reichenbach, Schleifreisen und St. Gangloff mit insgesamt ca. 11.100 Einwohnern.

Gesucht wird eine überdurchschnittlich engagierte, zielstrebige, verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die befähigt ist, mit den kommunalen Gremien vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert zu führen.

Sie/Er sollte sich durch ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit mit den Bürgerinnen und Bürgern, den gewählten Bürgermeistern und den Stadt- und Gemeinderäten auszeichnen sowie zu konzeptioneller Arbeit fähig sein.

Eine hohe Einsatzbereitschaft, Verhandlungsgeschick sowie die teamorientierte Mitarbeiterführung sollten selbstverständlich sein.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere

-

die Organisation und Koordinierung des Geschäftsgangs der Verwaltungsgemeinschaft

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die Aufgabenwahrnehmung der Angelegenheiten, die die Verwaltungsgemeinschaft anstelle der Mitgliedsgemeinden wahrnimmt (übertragener Wirkungskreis)

-

die Wahrnehmung von Aufgaben, in denen die Verwaltungsgemeinschaft als Behörde der Mitgliedsgemeinden tätig wird (eigener Wirkungskreis).

Der/Dem Gemeinschaftsvorsitzenden obliegt die Zuständigkeit in Personalangelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft entsprechend §§ 48 und 49 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).

Von den Bewerbern (m/w/d) sind folgende Anforderungen nachzuweisen:

-

abgeschlossenes Studium zum/zur Dipl.-Verwaltungswirt/-in (FH) oder eine abgeschlossene Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) bzw. Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) oder vergleichbarer Abschluss

-

mehrjährige Berufserfahrung in leitender Funktion

Es wird darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit als ehrenamtlicher Kommunalwahlbeamter nicht als Nachweis der Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung gilt, sondern lediglich als Leitungstätigkeit anerkannt wird.

Die Bewerber/-innen sollen über umfassende Kenntnisse und praktische Erfahrungen im allgemeinen Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, kommunalen Haushaltsrecht, Baurecht und dem Personalwesen verfügen. Erwartet wird die Bereitschaft zur Tätigkeit auch außerhalb der regulären Arbeitszeit.

Der Bewerber sollte umfassende Kenntnisse der regionalen Verhältnisse und in Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein.

Die Bewerberin/der Bewerber muss die für die Berufung in das kommunale Wahlamt erforderlichen Voraussetzungen nach § 7 BeamtStG erfüllen.

Bewerber/-innen werden nur zur Wahl zugelassen, wenn sie nachfolgende Unterlagen bis spätestens

26.01.2024, 12:00 Uhr an

Herrn Steingrüber, Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender

Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf

Stichwort „Bewerbung Gemeinschaftsvorsitzende/r“

Am Alten Versuchsfeld 1

07629 Hermsdorf

einreichen:

Bewerbung mit:

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Lebenslauf

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ausführlichen beruflichen Werdegang

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Zeugnissen über die schulischen und beruflichen Abschlüsse

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einem aktuellen polizeilichen Führungszeugnis, dieses muss spätestens zum Bewerbungsgespräch vorliegen

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einem schriftlichen Nachweis der mehrjährigen Berufserfahrung und Leitungstätigkeit in der öffentlichen Verwaltung

Die Bewerber/-innen können darüber hinaus weitere Nachweise insbesondere zu Qualifikationen einreichen.

Die/Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft wird nach der Wahl durch die Gemeinschaftsversammlung für die Dauer von 6 Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Thüringer Kommunal-Besoldungsverordnung. Daneben ist eine Dienstaufwandsentschädigung gem. § 2 ThürDaufwEV zu zahlen.

Kosten für die Bewerbung und Auslagen werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben in der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf und werden nicht zurückgesandt.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen.

Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und werden daher nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie unsere Information über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die VG Hermsdorf im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung auf unserer Homepage (www.vg-hermsdorf.de) unter der Rubrik Stellenausschreibungen.

Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes wird garantiert.