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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Hermsdorf

In der Stadtratssitzung am 10.11.2025 wurden folgende öffentliche Beschlüsse gefasst:

BV01/052/2025

Anpassung der Verpflegungsentgelte der Kindertagesstätte "Pfiffikus" für das Jahr 2026

Der Stadtrat beschließt, die Anlage 1 zur Engeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertageseinrichtung „Pfiffikus“ in kommunaler Trägerschaft der Stadt Hermsdorf neu zu fassen.

Die Vorlage wurde mehrheitlich beschlossen.

BV01/053/2025

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018

Der Stadtrat beschließt, dass die Jahresrechnung 2018 der Stadt Hermsdorf festgestellt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/054/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018

Der Stadtrat beschließt, dass dem Bürgermeister, Herrn G. Pillau, für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018 und der Verwaltung Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/055/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018

Der Stadtrat beschließt, dass dem Bürgermeister, Herrn B. Hofmann, für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2018 und der Verwaltung Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/056/2025

Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018

Der Stadtrat beschließt, dass dem 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/057/2025

Entlastung des 2. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018

Der Stadtrat beschließt, dass dem 2. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/058/2025

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019

Der Stadtrat beschließt, dass die Jahresrechnung 2019 der Stadt Hermsdorf festgestellt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/059/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019

Der Stadtrat beschließt, dass dem Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/060/2025

Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019

Der Stadtrat beschließt, dass den 1. Beigeordneten Herrn Brüning für Januar bis Mai 2019 sowie Herrn Peupelmann für Juni bis Dezemer 2019 Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/061/2025

Entlastung des 2. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019

Der Stadtrat beschließt, dass den 2. Beigeordneten Herrn Bräuner für Januar bis Mai 2019 und Herrn Brüning für Juni bis Dezember Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde mehrheitlich beschlossen.

BV01/062/2025

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020

Der Stadtrat beschließt, dass die Jahresrechnung 2020 der Stadt Hermsdorf festgestellt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/063/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020

Der Stadtrat beschließt, dass dem Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/064/2025

Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020

Der Stadtrat beschließt, dass dem 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/065/2025

Entlastung des 2. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020

Der Stadtrat beschließt, dass dem 2. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/066/2025

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021

Der Stadtrat beschließt, dass die Jahresrechnung 2021 der Stadt Hermsdorf festgestellt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/067/2025

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

Der Stadtrat beschließt, dass dem Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/068/2025

Entlastung des 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021

Der Stadtrat beschließt, dass dem 1. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/069/2025

Entlastung des 2. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021

Der Stadtrat beschließt, dass dem 2. Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt wird.

Die Vorlage wurde mehrheitlich beschlossen.

Die Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie den Schlussberichten des Rechnungsprüfungsamtes und den Beschlüssen über die Feststellungen der Jahresrechnungen sowie über die Entlastungen liegen zur Einsicht in der Zeit vom 01.12.2025 bis 15.12.2025 im Stadthaus Hermsdorf, Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, Abteilung Finanzen, während der Sprechzeiten aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnungen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

BV01/070/2025

1. Änderung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet "Bergstraße" der Stadt Hermsdorf - Abwägungsbeschluß zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Entwurf Juni 2025)

1.

Beschluss: Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf (Stand Juni 2025) hat der Stadtrat entsprechend Abwägungsprotokoll (Anlage 1) mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)

berücksichtigt bzw. abgewogen wurden Anregungen und Hinweise von (siehe Anlage 1):

-

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Bauamt/Kreisverwaltung, Schloßgasse 17, 07607 EISENBERG

-

Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsorgung der, Gemeinden im Thüringer Holzland, Rodaerstraße 47, 07629 HERMSDORF

b)

ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:

keine

c)

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch innerhalb der gegebenen Frist nicht geäußert:

keine

d)

Während der Veröffentlichung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025, wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf (Stand Juni 2025) der 1. Änderung des Bebauungsplanes sowie zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Durch die Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.

3.

Die abgewogenen Anregungen sind der Verfahrensakte zur 1. Änderung des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

4.

Die Anlage 1 (Abwägungsprotokoll) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/071/2025

1. Änderung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet "Bergstraße" der Stadt Hermsdorf

Satzungsbeschluß

1.

Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet "Bergstraße“, in der Fassung vom August 2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Begründung, in der Fassung vom August 2025, wird gebilligt.

2.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hermsdorf:

- Flur 7: Flurstücke 238/10; 238/11 - jeweils teilweise

Für den räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist der in der Anlage dargestellte Lageplan maßgebend.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bergstraße“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Verwaltungsbehörde einzureichen.

4.

Der Beschluss der Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Auf die Fristenregelung gemäß § 215 BauGB ist hinzuweisen.

5.

Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet "Bergstraße“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Die in Kraft getretene 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung wird ergänzend auch in das Internet eingestellt (§ 10a Abs. 2 BauGB).

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.