1. Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf hat am 11.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz gebilligt. Dieser wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Für den Planbereich ist der Entwurf vom September 2021 maßgebend.
2. Anlass der Planung
Die Stadt Hermsdorf wird zusammen mit der Gemeinde Bad Klosterlausnitz im Regionalplan Ostthüringen als Mittelzentrum eingestuft und die Kommunen bilden gemeinsam einen funktionsteiligen zentralen Ort.
Im Jahr 2007 haben beide Kommunen bereits die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft beschlossen und vereinbart, sich bei Planungen und anderen Aktivitäten untereinander abzustimmen, sie vorzubereiten oder gemeinsame Aufgaben z.B. im Rahmen des Mittelzentrums umzusetzen.
Der einleitende Beschluss zum gemeinsamen Flächennutzungsplan wurde in Hermsdorf am 14.11.2016 und in Bad Klosterlausnitz am 24.10.2016 gefasst.
Eine Zweckvereinbarung mit Festlegungen zu den räumlichen und sachlichen Teilbereichen der Bindungswirkung für den gemeinsamen FNP gem. § 204 Abs. 1 Satz 3 BauGB wurde im Juli 2020 von der Stadt Hermsdorf und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz unterzeichnet.
Mit dem Flächennutzungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- | Mit dem Flächennutzungsplan sollen die städtebaulichen Grundlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden. |
- | Mit dem Flächennutzungsplan soll die künftige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemarkungen der Kommunen Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz vorbereitet werden. |
- | Er soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. |
- | Der Flächennutzungsplan soll das Ergebnis einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sein. Den Belangen des Umweltschutzes und des Naturhaushaltes soll mit dem Flächennutzungsplan besonders Rechnung getragen werden. |
- | Der Flächennutzungsplan soll die voraussehbaren Bedürfnisse beider Kommunen (Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz) berücksichtigen. Dabei ist der Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, zu beachten. |
3. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungsflächen der Stadt Hermsdorf und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz.
4. Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (Stand September 2021) wird
vom 03.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022
in der Bauabteilung (2. Dachgeschoss) der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf während der üblichen Dienststunden
Montag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
Donnerstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr |
Freitag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Stadt Hermsdorf unter der Rubrik „Verwaltung-Bauabteilung-Bauleitplanungen“ abrufbar:
https://vg-hermsdorf.de/bauleitplanungen.html
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bitten wir um Einhaltung der Hygienevorschriften sowie um eine telefonische Anmeldung zur Einsichtnahme, um Wartezeiten zu vermeiden.
Telefonische Anmeldung: 036601/57730, -32, -35
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
5. Umweltprüfung
Das Verfahren zum Flächennutzungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
6. Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
- | Umweltbericht |
- | umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit |
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:
Fachbeiträge | Inhalte / Themen | |
Umweltbericht | - | Darstellung umweltrelevanter Ziele von Fachplanungen/ Fachgesetzen |
- | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Klima/Luft, Landschaft, Kulturgüter u. sonstige Sachgüter, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | |
- | Darstellung von Maßnahmen zum Ausgleich | |
- | Aussagen zum Monitoring |
Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:
Urheber | Themenbereiche | |
Thüringer Landes- verwaltungsamt | - | Flächenversiegelung/-inanspruchnahme durch Wohnbauflächenbedarf |
- | Darstellung von größeren Grün- und Gartenbereichen als solche | |
- | Bauflächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Vorranggebiet Freiraumsicherung | |
- | keine Darstellung von Dauerkleingärten innerhalb der Schutzzone II des Tiefbrunnens | |
- | Vorranggebiet Windenergie | |
- | Hinweise zu Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten, Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Fließgewässern | |
- | Hinweise zum Immissionsschutz (Gemengelagen, an Gewerbe heranrückende Wohnbebauung, Prüfung von Schallschutzvorkehrungen, Konflikte bezüglich des Verkehrs-, Sportplatz- sowie Gewerbelärms, Aussagen zu Störfallbetrieben) | |
- | Hinweise zu Naturschutz und Landschaftspflege (Überschneidung mit Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebieten und erforderliche Korrektur der Abgrenzung eines Naturschutzgebietes) | |
- | Hinweise zum Wohnbauflächenkonzept und zu den übrigen Bauflächenausweisungen des Vorentwurfes (Vorrang der Innenentwicklung, Bodenschutz, Belange des Landschaftsbildes, ökologische Ausstattung der Standorte und Nähe zu naturschutzfachlich hochwertigen Flächen) | |
- | Hinweis zur Berücksichtigung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs in einem Ausgleichflächenkonzept | |
- | Kennzeichnungspflicht der mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Flächen | |
- | Hinweise zu geplanten Verkehrsflächen (Verkehrsberuhigung durch Ortsumgehung Bad Klosterlausnitz) | |
- | Landschaftsplan | |
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis | - | Bodenschutz (teilweise Nachnutzung von baulich in Anspruch genommenen Flächen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen) |
- | Kulturdenkmale und archäologisches Relevanzgebiete | |
- | Vorrang- und Vorbehaltsgebiete | |
- | Landschaftsplan | |
- | Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz und nach dem Thüringer Naturschutzgesetz | |
- | Artenschutz | |
- | Eingriffe in Natur und Landschaft | |
- | Belange des Bodenschutzes | |
- | Hochwasserschutz (Erhaltung bzw. auch Schaffung von Retentionsflächen und Rückhaltebecken) | |
- | Immissionsschutz (an Gewerbe heranrückende Wohnbebauung) | |
- | Vorranggebiet Windenergie | |
- | Abfall-Entsorgungsmöglichkeiten | |
Thüringer Forstamt Jena-Holzland | - | ordnungsgemäße, nachhaltige Forstwirtschaft |
- | artenreiche Wildfauna | |
- | Hinweis: Entwicklung brachliegender Flächen durch Sukzession zu Wald | |
- | Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Waldflächen | |
Thüringer Landesbergamt | - | keine Hinweise auf Gefährdungen durch Altbergbau, Halden, Restlöcher und unterirdische Hohlräume |
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera | - | Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Flächenversiegelung) |
Landwirtschaftsamt Rudolstadt | - | Pflege der Kulturlandschaft und Erhalt des Offenlandes |
- | Kulturgut Boden, sparsamer Flächenverbrauch (Maßnahmen der Innenentwicklung, Nachverdichtungen, bauliche Abrundungen) | |
- | nicht umgesetzte Bebauungspläne sollten wieder als landwirtschaftliche Fläche dargestellt werden | |
- | Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen | |
Landesamt für Bau und Verkehr | - | Hinweise zu Schallschutzmaßnahmen entlang der Autobahnen |
Umwelt- und Naturschutzverein Stadtroda e.V., Mitglied im BUND- Landesverband Thüringen | - | Einschränkung des Flächenverbrauchs |
- | Wohnbauflächen in Nähe zum Bahnhof | |
- | Radwegeplanung- Parkplatz auf Waldflächen | |
Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V. | - | geschützte Biotope |
- | Ausweisung von Bauflächen und Parkplatz auf Grünland bzw. Waldflächen | |
- | Hinweis Artenschutz: drei Orchideenarten auf unbebauten Grundstücken östliche der Straße „An der Krümme“ | |
Landesjagdverband Thüringen e.V. | - | Windenergieanlagen im Wald |
Landesanglerverband Thüringen | - | Still- und Fließgewässer als Lebensraum und Laichhabitat von Kleinfischarten |
- | EU-Wasserrahmenrichtlinie | |
Stadt Gera | - | Flächenversiegelung |
Öffentlichkeit B | - | vorhandenes Feuchtbiotop in Bad Klosterlausnitz |
7. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hermsdorf, den 09.12.2021
Bürgermeister