In der Gemeinderatssitzung am 20.11.2023 wurden folgende öffentliche Beschlüsse gefasst:
BV03/018/2023
Außerplanmäßige Ausgaben 2023 - Wiederkaufsrecht
Der Gemeinderat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2023 bei Haushaltsstelle 2.62004.93200 (Erwerb von Grundstücken) in Höhe von 101.136,00 €.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV03/019/2023
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan für das Gewerbe- und Sondergebiet „Auf dem Berg 100“ in der Gemeinde Mörsdorf
Der Gemeinderat beschließt, dem Städtebaulichen Vertrag zum B-Planes „Auf dem Berg 100“ zwischen der Gemeinde Mörsdorf und der Mörsdorfer Agrar GmbH gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) die Zustimmung zu erteilen.
Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses entsprechend Anlage.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV03/020/2023
Abschluss eines neuen Gasliefervertrages für die drei Gasabnahmestellen der Gemeinde Mörsdorf ab dem 01.01.2024
Der Gemeinderat beschließt, einem am Markt etablierten, kostengünstigen Anbieter den Zuschlag für die drei Gasabnahmestellen der Gemeinde zu erteilen.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV03/022/2023
Bebauungsplan für das Gewerbe- und Sondergebiet "Auf dem Berg 100"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluß in der Fassung vom September 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf beschließt:
- Der Planentwurf des Bebauungsplans für das Gewerbe- und Sondergebiet "Auf dem Berg 100" wird in der vorliegenden Fassung vom September 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2023 gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gewerbe- und Sondergebiet "Auf dem Berg 100" der Gemeinde Mörsdorf mit der Begründung einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV03/023/2023
1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mörsdorf - Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung
Der Gemeinderat beschließt,
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Änderungsbereich mit einer Größe von etwa 8,2 ha wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mörsdorf für den Bereich des Gewerbe- und Sondergebietes "Auf dem Berg 100" aufgestellt. Planungsziel ist die Änderung der bisherigen Darstellung als Gewerbegebiet, Gehölzfläche und Fläche für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete „Tierhaltung“ und „Energiegewinnung aus Biomasse“.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.