BV05/018/2023
Friedhofssatzung der Gemeinde St. Gangloff
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff beschließt die Friedhofssatzung in der vorliegenden Fassung.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV05/019/2023
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde St. Gangloff
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff beschließt die Friedhofsgebührensatzung in der vorliegenden Fassung.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV05/020/2023
Anpassung der Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätte in St. Gangloff
Der Gemeinderat möge folgende Elterngebühren für den Besuch der Kindertagesstätte der Gemeinde St. Gangloff beschließen:
| Altersgruppen | 1 - 3 Jahre | über 3 Jahre |
| bei einem Kind | 220 EUR | 200 EUR |
| für das zweite Kind in der Einrichtung | 200 EUR | 160 EUR |
| für das dritte Kind und mehr in der Einrichtung | 180 EUR | 120 EUR |
Zusätzlich werden im Eingewöhnungsmonat 50% der Gebühren fällig. Für Gastkinder sind weiterhin 15,- €/Tag zuzüglich Kosten der Verpflegung zu zahlen. Darüber hinaus wird bei Betreuungszeiten über 10 h/Tag für die Betreuung der Kinder zusätzlich eine Gebühr von 20,- €/Tag erhoben.
Das Thüringer Kindertagesstättengesetz in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV05/021/2023
Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde St. Gangloff
Der Gemeinderat möge beschließen, die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde St. Gangloff in der vorliegenden Fassung.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV05/022/2023
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde St. Gangloff
Der Gemeinderat möge beschließen, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde St. Gangloff in der vorliegenden Fasssung.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV05/023/2023
Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde St. Gangloff (Abwasserabgabesatzung)
Der Gemeinderat möge beschließen, die Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde St. Gangloff (Abwasserabgabesatzung) in der vorliegenden Fassung.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV05/024/2023
Vorabankündigung zur Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung in der Gemeinde St. Gangloff
Der Gemeinderat möge beschließen, als Betreiber der öffentlichen Einrichtung der Wasserversorgung der Gemeinde St. Gangloff für die Benutzung dieser öffentlichen Einrichtung ab dem 01.01.2024 Gebühren zu erheben.
Die Gebührenbelastung für die Gebührenpflichtigen wird ab diesem Zeitpunkt voraussichtlich
| • | für Trinkwasser | 1,57 € / m³ inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer |
| • | für Bauwasser oder sonstige bewegliche Wasserzähler | 2,78 € / m³ inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer |
| • | Grundgebühren jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss von | |
| bis 2,5 m³ / h | 113,42 € / Jahr |
| bis 6 m³ / h | 272,21 € / Jahr |
| bis 10 m³ / h | 453,68 € / Jahr |
| bis 15 m³ / h | 680,52 € / Jahr |
| bis 40 m³ / h | 1.814,72 € / Jahr |
betragen.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV05/025/2023
Vorabankündigung zur Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung und Fäkalschlammentsorgung in der Gemeinde St. Gangloff
Der Gemeinderat möge beschließen, als Betreiber der öffentlichen Einrichtung der Abwasserentsorgung und Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde St. Gangloff für die Benutzung dieser öffentlichen Einrichtung ab dem 01.01.2024 Gebühren zu erheben.
Die Gebührenbelastung für die Gebührenpflichtigen wird ab diesem Zeitpunkt voraussichtlich
| • | für die Einleitgebühr für Volleinleiter | 2,46 € / m³ |
| • | für die Einleitgebühr für Teileinleiter | 1,37 € / m³ |
| • | für die Beseitigungsgebühr für Fäkalschlamm | 42,65 € / m³ |
| • | für die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter beträgt der Abgabesatz | 0,62 € / m³ |
| • | für Grundgebühren bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss von | |
| bis 2,5 m³ / h | 70,00 € / Jahr |
| bis 6 m³ / h | 110,40 € / Jahr |
| bis 10 m³ / h | 184,00 € / Jahr |
| bis 15 m³ / h | 276,00 € / Jahr |
| bis 40 m³ / h | 736,00 € / Jahr |
| • | für Grundgebühren für nicht anschließbare Grundstücke | |
| bis 6 m³ | 15,00 € / Jahr |
| bis 12 m³ | 30,00 € / Jahr |
| bis 24 m³ | 60,00 € / Jahr |
| bis 48 m³ | 120,00 € / Jahr |
betragen.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV05/026/2023
üpl.- Ausgleich Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens der Wasserversorgung
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2023 die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.81500.51000 (Wasserversorgung / Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) in Höhe von 14.845,76 €. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch die Mehreinnahme der Gewerbesteuer ausgeglichen.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV05/027/2023
üpl.- Ausgleich Abwasserabgabe (70000.64010)
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2023 die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.70000.64010 (Abwasserbeseitigung / Abwasserabgabe) in Höhe von 13.686,27 €. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch die Mehreinnahme der Gewerbesteuer ausgeglichen.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
BV05/028/2023
Vereinbarung "Gemeinde Saale-Holzland-Kreis - Übernahme Messwagen Zivilschutz / Katastrophenschutz"
Der Gemeinderat St. Gangloff beschließt die Vereinbarung zwischen der Gemeinde St. Gangloff und dem Saale-Holzland- Kreis zur Übernahme des SO. Kfz Zivilschutz (Messwagen).
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.