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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Informationen aus St. Gangloff

In der Gemeinderatssitzung am 05.12.2023 wurden folgende öffentliche Beschlüsse gefasst:

BV05/018/2023

Friedhofssatzung der Gemeinde St. Gangloff

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff beschließt die Friedhofssatzung in der vorliegenden Fassung.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/019/2023

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde St. Gangloff

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff beschließt die Friedhofsgebührensatzung in der vorliegenden Fassung.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/020/2023

Anpassung der Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätte in St. Gangloff

Der Gemeinderat möge folgende Elterngebühren für den Besuch der Kindertagesstätte der Gemeinde St. Gangloff beschließen:

Zusätzlich werden im Eingewöhnungsmonat 50% der Gebühren fällig. Für Gastkinder sind weiterhin 15,- €/Tag zuzüglich Kosten der Verpflegung zu zahlen. Darüber hinaus wird bei Betreuungszeiten über 10 h/Tag für die Betreuung der Kinder zusätzlich eine Gebühr von 20,- €/Tag erhoben.

Das Thüringer Kindertagesstättengesetz in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/021/2023

Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde St. Gangloff

Der Gemeinderat möge beschließen, die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde St. Gangloff in der vorliegenden Fassung.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/022/2023

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde St. Gangloff

Der Gemeinderat möge beschließen, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde St. Gangloff in der vorliegenden Fasssung.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/023/2023

Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde St. Gangloff (Abwasserabgabesatzung)

Der Gemeinderat möge beschließen, die Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde St. Gangloff (Abwasserabgabesatzung) in der vorliegenden Fassung.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/024/2023

Vorabankündigung zur Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung in der Gemeinde St. Gangloff

Der Gemeinderat möge beschließen, als Betreiber der öffentlichen Einrichtung der Wasserversorgung der Gemeinde St. Gangloff für die Benutzung dieser öffentlichen Einrichtung ab dem 01.01.2024 Gebühren zu erheben.

Die Gebührenbelastung für die Gebührenpflichtigen wird ab diesem Zeitpunkt voraussichtlich

für Trinkwasser

1,57 € / m³

inklusive der

gesetzlichen Umsatzsteuer

für Bauwasser

oder sonstige

bewegliche Wasserzähler

2,78 € / m³

inklusive der

gesetzlichen Umsatzsteuer

Grundgebühren jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bei der Verwendung von Wasserzählern

mit einem Nenndurchfluss von

bis 2,5 m³ / h

113,42 € / Jahr

bis 6 m³ / h

272,21 € / Jahr

bis 10 m³ / h

453,68 € / Jahr

bis 15 m³ / h

680,52 € / Jahr

bis 40 m³ / h

1.814,72 € / Jahr

betragen.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/025/2023

Vorabankündigung zur Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung und Fäkalschlammentsorgung in der Gemeinde St. Gangloff

Der Gemeinderat möge beschließen, als Betreiber der öffentlichen Einrichtung der Abwasserentsorgung und Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde St. Gangloff für die Benutzung dieser öffentlichen Einrichtung ab dem 01.01.2024 Gebühren zu erheben.

Die Gebührenbelastung für die Gebührenpflichtigen wird ab diesem Zeitpunkt voraussichtlich

für die Einleitgebühr für Volleinleiter

2,46 € / m³

für die Einleitgebühr für Teileinleiter

1,37 € / m³

für die Beseitigungsgebühr für Fäkalschlamm

42,65 € / m³

für die Abwälzung der Abwasserabgabe

für Kleineinleiter beträgt der Abgabesatz

0,62 € / m³

für Grundgebühren bei der Verwendung von Wasserzählern

mit einem Nenndurchfluss von

bis 2,5 m³ / h

70,00 € / Jahr

bis 6 m³ / h

110,40 € / Jahr

bis 10 m³ / h

184,00 € / Jahr

bis 15 m³ / h

276,00 € / Jahr

bis 40 m³ / h

736,00 € / Jahr

für Grundgebühren für nicht anschließbare Grundstücke

bis 6 m³

15,00 € / Jahr

bis 12 m³

30,00 € / Jahr

bis 24 m³

60,00 € / Jahr

bis 48 m³

120,00 € / Jahr

betragen.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/026/2023

üpl.- Ausgleich Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens der Wasserversorgung

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2023 die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.81500.51000 (Wasserversorgung / Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) in Höhe von 14.845,76 €. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch die Mehreinnahme der Gewerbesteuer ausgeglichen.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/027/2023

üpl.- Ausgleich Abwasserabgabe (70000.64010)

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2023 die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.70000.64010 (Abwasserbeseitigung / Abwasserabgabe) in Höhe von 13.686,27 €. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch die Mehreinnahme der Gewerbesteuer ausgeglichen.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV05/028/2023

Vereinbarung "Gemeinde Saale-Holzland-Kreis - Übernahme Messwagen Zivilschutz / Katastrophenschutz"

Der Gemeinderat St. Gangloff beschließt die Vereinbarung zwischen der Gemeinde St. Gangloff und dem Saale-Holzland- Kreis zur Übernahme des SO. Kfz Zivilschutz (Messwagen).

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.