Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 mit Beschluss - Nr. BV05/019/2023 die Friedhofsgebührensatzung beschlossen.
Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde St. Gangloff wurde dem Landratsamt des Saale - Holzland - Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Die Genehmigung zur Bekanntmachung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde St. Gangloff liegt vor.
Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde St. Gangloff wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
St. Gangloff, 12.12.2023
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Wiedenhöft
Bürgermeister