Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 mit Beschluss - Nr. BV05/021/2023 die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde St. Gangloff (GS-WBS) beschlossen.
Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde St. Gangloff (GS-WBS) wurde dem Landratsamt des Saale - Holzland - Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Die Genehmigung zur Bekanntmachung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde St. Gangloff (GS-WBS) liegt vor.
Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde St. Gangloff (GS-WBS) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
St. Gangloff, 12.12.2023
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Wiedenhöft
Bürgermeister