Die Gemeinden sind angehalten nach Umsetzung der Reform ihre Grundsteuer-Einnahmen insgesamt im Jahr stabil zu halten - sog. Aufkommensneutralität. Das heißt nicht, dass der einzelne Grundstückseigentümer das Gleiche an Grundsteuern zahlt wie früher.
Sollten sich im Zuge der Bescheiderstellung Mehr- oder Mindereinnahmen ergeben, kann die Gemeindevertretung die Hebesätze bis 30. Juni 2025 rückwirkend entsprechend anpassen.
Grund für die neuen Hebesätze ist die Grundsteuerreform des Bundes, bei der der Grundstückswert nach neuen Kriterien berechnet wird. Sie tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Kommunen haben Zeit, die neuen Hebesätze bis Mitte des Jahres anzupassen.
Eine rückwirkende Anpassung könnte notwendig werden, da der Gemeinde momentan noch nicht alle Daten zur Grundlage der Berechnung vorliegen.
Wie berechnet sich der neue Hebesatz?
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt - vereinfacht dargestellt -
in einem 3-stufigen Verfahren:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Vom Finanzamt wurden der Gemeinde die Grundsteuer-Messbeträge (Grundsteuerwert x Steuermesszahl) auf Grundlage der Erklärungen aller Grundbesitzeigentümer digital übermittelt.
Im Laufe des Jahres 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide durch die Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf an die Eigentümer versandt. Wenn Sie den Steuerbescheid erhalten haben, bitte denken Sie in diesem Zusammenhang an die Anpassung eines gegebenenfalls eingerichteten Dauerauftrages bei Ihrer Bank.
Was muss ich tun, wenn ich mit meinem Grundsteuerbescheid nicht einverstanden bin?
Die Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf ist an die entsprechenden Bewertungsgrundlagen des Finanzamtes gebunden. Sollten Einwände gegen den GRUNDSTEUERWERT und/oder GRUNDSTEUERMESSBESCHEID des FINANZAMTES bestehen, sind diese ausschließlich an das entsprechende Finanzamt als zuständige Behörde zu richten.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Grundsteuer-Erklärung überprüfen zu lassen und gegebenenfalls bis 31.01.2025 eine Grundsteuer-Änderungs-Anzeige (Elster GW-5) beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Verwaltungsgemeinschaft hat hier keine Befugnisse.
Da die Bearbeitung der Änderungsanzeige durch das Finanzamt einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sind Sie zunächst verpflichtet, den im Grundsteuerbescheid der Gemeinde erhobenen Betrag an diese zu zahlen. Im Falle einer Änderung des Messbetrages durch das Finanzamt erfolgt automatisch eine Verrechnung durch die Verwaltungsgemeinschaft und Sie erhalten einen Änderungsbescheid.
Hinweise Zahlungsverkehr
Zur Zeitersparnis und Vermeidung von Säumniskosten ist die Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren empfehlenswert. Formulare hierzu finden Sie auf der Homepage der VG Hermsdorf oder erhalten Sie in der Abteilung Steuern/Grundsteuern der VG Hermsdorf.
Durch ein erhöhtes Arbeitsaufkommen zur Umstellung der Grundsteuer auf Grundlage der Grundsteuerreform kann es passieren, dass Sie im neuen Kalenderjahr nicht sofort einen neuen aktualisierten Grundsteuerbescheid bekommen und ebenfalls am 15.02.2025 die erste Abbuchung nicht erfolgt. Dies wird bei Abschluss der Einarbeitung sowie nötigen Einpflegung der SEPA-Mandate nachgeholt.
Hermsdorf, den 09.12.2024
Sachse
Gemeinschaftsvorsitzender