Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff hat in seiner Sitzung am 03.02.2020 mit Beschluss Nr. BVGR05/01/2020 die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde St. Gangloff beschlossen.
Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung Gemeinde St. Gangloff wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde St. Gangloff wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
St. Gangloff, den 22.02.2020
Wiedenhöft
Bürgermeister — Siegel