Hiermit lade ich alle Mitglieder zur Mitgliedsversammlung der Jagdgenossenschaft St. Gangloff
am Mittwoch, den 20.03.2020, um 18:00 Uhr in das Saal- und Vereinshaus „Zum Schwan“
in der Straße der Republik Nr. 9 in St. Gangloff
ein.
Die Einladung ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk St. Gangloff gehören, und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
1 | Begrüßung |
2 | Feststellung der ordnungs- und fristgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit |
3 | Bestätigung der Tagesordnung |
4 | Rechenschaftsbericht |
5 | Verpachtung der Jagd der Jagdgenossenschaft St. Gangloff |
5.1 | Art der Verpachtung |
Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung | |
5.2 | Erteilung des Zuschlages bei der Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft St. Gangloff |
Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung | |
5.3 | Abschluß des Jagdpachtvertrages |
Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung | |
6 | Sonstiges |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die Schriftliche Form erforderlich.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Zur Anlegung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge) unaufgefordert vorzulegen.
Müller
Jagdvorsteher