(Gemarkung Reichenbach, Flur 2, Flurstück 358/8)
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach hat am 01. Februar 2021 zum Entwurf der Ergänzungssatzung „An der Kirche“ vom 25.11.2020 den Billigungs- und Auslegungs-beschluss gefasst (Beschluss Nr.: GR 04/009/2021).
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „An der Kirche“ vom 25.11.2020 und die Begründung dazu vom 25.11.2020 liegen gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich in der Auslegungsfrist
vom 09. März 2021 bis einschließlich 12. April 2021
in der Bauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft „Hermsdorf“,
Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf, 2. Dachgeschoss
während der folgenden Öffnungszeiten aus:
Montag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag, | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Donnerstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
Freitag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „An der Kirche“ vom 25.11.2020 und die Begründung dazu vom 25.11.2020 sind während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter
www.vg-hermsdorf.de
abrufbar.
Während der angegebenen Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 34 Abs. 6, Satz 1, i. V. m. § 13 Abs. 3, Satz 2, wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Reichenbach, den 15.02.2021
Steingrüber
Bürgermeister
Anlage:
Grenze der Ergänzungsfläche und der externen Ausgleichsfläche der Ergänzungssatzung „An der Kirche“
Anlage