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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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220202_Entwurf_Bekanntmachung Auslegung VBP § 3 Abs.2

Geoproxy Thüringen (Zugriff: 02.02.2023) Übersichtsplan - Geltungsbereich des Bebauungsplanes (unmaßstäbliche Darstellung)

Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

(1) Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf hat den Entwurf des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Bergstraße“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf vom Januar 2023 maßgebend.

(2) Anlass der Planung:

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Die Fläche im Nordosten der Stadt Hermsdorf ist als Revitalisierungsfläche eines ehem. Gewerbestandortes und als geplante Wohnbaufläche im Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Hermsdorf und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz enthalten.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebietes geschaffen.

(3) Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hermsdorf:

Flur 7: Flurstücke 235/1; 238/3; 240/1 und Flurstück 240/4.

Flur 19: Flurstücke 722/1, 723/1 (teilw.), 724/3 (teilw.), 725/3 (teilw.), 738/12 (teilw.)

Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem Vorentwurf auf dem Flurstück 738/12 erweitert. Der Geltungsbereich besitzt eine Größe von ca. 3,32 ha.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nachfolgender Lageplan maßgebend.

(4) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung (Stand Januar 2023) wird

vom 06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023

in der Bauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, (Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf) während der üblichen Dienststunden

Montag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Donnerstag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der VG Hermsdorf einsehbar: https://www.vg-hermsdorf.de/oeffentliche-auslegungen.html

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Änderungen schriftlich, zur Niederschrift oder per mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nichtmöglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.

(5) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB).

(6) Umweltprüfung

Das Verfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

(7) Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-

Umweltbericht

-

Gutachten und Fachbeiträge

-

umweltbezogene Stellungnahmen

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:

Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Bebauungsplanung innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:

Hermsdorf, den 14.02.2023

Bürgermeister  —  Siegel