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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Mörsdorf für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Mörsdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt 2023

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.522.200 EUR

und im Vermögenshaushalt 2023

in den Einnahmen und Ausgaben mit

264.100 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen bei der

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

301 v.H.

für sonstige Grundstücke (B)

405 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 391.216 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft

Gemeinde Mörsdorf, den 01.02.2024

(im Original gezeichnet und gsesiegelt)

Dr. Schneider

Bürgermeisterin

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Mörsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.