Genehmigung des Bebauungsplanes „Sondergebiete großflächiger Einzelhandel und Gewerbegebiete zwischen Bundesautobahn A9, Schleifreisener Weg, Rodaer Straße und Am Straßenteich sowie beidseitig der Straße Am Globus - 1. Änderung“
Der Bebauungsplan „Sondergebiete großflächiger Einzelhandel und Gewerbegebiete zwischen Bundesautobahn A9, Schleifreisener Weg, Rodaer Straße und Am Straßenteich sowie beidseitig der Straße Am Globus - 1. Änderung“ (vormals „Sondergebiet zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels, Gewerbegebiet und Mischgebiet“ der Stadt Hermsdorf vom 12.02.1992) in Hermsdorf (Planfassung vom 28.09.2023) wurde durch den Stadtrat der Stadt Hermsdorf am 27.11.2023 (Beschluss-Nr. BV01/046/2023) auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und dem Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB vorgelegt. Der Bebauungsplan wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde am 09.01.2024 genehmigt. Die Genehmigung des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan „Sondergebiete großflächiger Einzelhandel und Gewerbegebiete zwischen Bundesautobahn A9, Schleifreisener Weg, Rodaer Straße und Am Straßenteich sowie beidseitig der Straße Am Globus - 1. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B, einschließlich der Begründung tritt mit der heutigen Schlussbekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:
| Gemarkung: | Hermsdorf |
| Flur: | 22 |
| Flurstücke: | 969/13, 984/4, 984/5, 984/8, 984/11, 984/14, 984/15, 984/16, 984/17, 984/20, 984/21, 984/52, 984/55, 984/56, 984/57, 984/58, 984/59, 984/60, 984/61, 984/62, 984/63, 984/64, 984/65, 984/66, 984/67, 984/68, 984/69, 984/70, 984/71, 984/72, 984/78, 985/3, 992/6, 992/7, 992/8, 992/9, 992/18, 992/19, 1010/3, 1615, 1616, 1617, 1618, 1619 |
| Lageplan: |
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Der Bebauungsplan „Sondergebiete großflächiger Einzelhandel und Gewerbegebiete zwischen Bundesautobahn A9, Schleifreisener Weg, Rodaer Straße und Am Straßenteich sowie beidseitig der Straße Am Globus - 1. Änderung“ kann einschließlich der Begründung in der Bauabteilung (2. Dachgeschoss) der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, (Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf) während der üblichen Dienststunden
| Montag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangen werden.
Des Weiteren ist der Bebauungsplan auf der Website der Stadt Hermsdorf abrufbar: www.vg-hermsdorf.de/bauleitplanungen
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Hermsdorf, den 19.02.2024
Bürgermeister