Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes gemäß § 47b Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufgrund der §§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeinde Reichenbach den Entwurf des Lärmaktionsplanes für den laut Lärmkartierung des TLUBN (https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul) betroffenen Gemeindebereich erstellt. Gemäß § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört.
Eine öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes kann gem. § 47d Absatz 3 BImSchG vom:
04.03.2024 - 10.04.2024
in der Bauabteilung (2. Dachgeschoss) der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, (Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf) während der üblichen Dienststunden
| Montag | : | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag | : | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag | : | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag | : | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
eingesehen werden. Gleichzeitig wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes unter folgendem Link im Internet eingestellt: https://www.vg-hermsdorf.de/bauabteilung.html
Bis zum 10.04.2024 können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde St. Gangloff deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplanes nicht von Bedeutung ist.
Reichenbach, 19.02.2024
Steingrüber
Bürgermeister