Ausgabe 2/2025
Nichtamtlicher Teil
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Neu im Denkmalbuch des Freistaates Thüringen
Friedhofskapelle mit Ausstattung, Friedhof mit Einfriedung
Der besondere Denkmalwert der Friedhofskapelle auf dem Hermsdorfer Friedhof als auch seine gesamte Gestaltung einschließlich der Einfriedung wurde durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie des Freistaates Thüringen festgestellt durch die Eintragung in das Dankmalbuch des Freistaates Thüringen. Die Begründung liegt in den geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen, die den Friedhof als Kulturdenkmal ausweist. Die Kirchen dagegen sind bereits vom Gesetz her grundsätzlich als Kulturdenkmale eingeordnet.
In der Begründung wird im Besonderen als denkmalwürdig ausgewiesen:
- Friedhofskapelle
als Zeugnis der Sakralarchitektur nach 1920, als monumental angelegter Bau, stilistisch zwischen Klassizismus und Heimatarchitektur, der Innenraum im Stil der Neuen Sachlichkeit. Der ungewöhnlich große Aufwand zeigt sich in der Ausstattung der Fenster mit dem Glasmalerzyklus des Berliner Künstlers Paul Birr. Die Entwürfe, die noch im Archiv der Glasmalereiwerkstatt erhalten sind, zeigt die Arbeit des Mannes und der Frau einerseits und als Doppelszene Frieden und Krieg, wobei in der Ausführung die kriegerische Darstellung in landwirtschaftliche Arbeit umgewandelt wurde. Dagegen klingt die Ikonographie der Kriegergedächtnisfenster, als typische Stilisierung im Ausdruck des Künstlers, im Altarfenster an. - alter Friedhof
der nach einer frühen Erwähnung von 1611 in einem Sterberegister angelegt wurde und ab 1732 mit dem Neubau der Kirche einzige Begräbnisstätte ist. Eine Erweiterung gab es 1863 mit der Einfriedung und dem Bau der Kapelle 1938/39. Erhalten sind die Felder-Einteilungen mit dem Schmiedeeisernen Tor, der Treppenanlage und der Eschenallee. - neuer Friedhof
weist noch die Struktur und Aufteilung der 1917 entstandenen Planung durch den Landschaftsarchitekten Migge auf, so auch die Anlage der Lindenreihe. - umfriedende Bruchsteinmauer
zur äußeren Abgrenzung der Begräbnisstätte und gleichzeitig als städtebauliche Gestaltung an der östlich ausfallenden Straße bzw. als Eingangstor zum damaligen Dorf, der heutigen Stadt.
Diese Einordnung in das Denkmalbuch des Freistaates Thüringen ist für die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Hermsdorf eine Verpflichtung, die auch allen Hermsdorfer Bürgern mit übertragen ist.