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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Mörsdorf für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Mörsdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt 2026

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.624.400 EUR

und im Vermögenshaushalt 2026

in den Einnahmen und Ausgaben mit

398.700 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen bei der

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

301 v.H.

für sonstige Grundstücke (B)

405 v.H.

2.

Gewerbesteuer

410 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 437.400 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft

Gemeinde Mörsdorf, den 21.01.2026

(im Original gezeichnet und gesiegelt)

Kathrin Planer

1. Beigeordnete

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Mörsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.