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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Hinweise aus dem Einwohnermeldamt

Vermittlung von Informationen durch die Pass- und Meldeämter

Seit dem 1. März 2022 wird die Information der Bürgerinnen und Bürger zur Organ- und Gewebespende über die Pass- und Meldeämter durch § 2 Absatz 1 Transplantationsgesetz (TPG) neu geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass die kommunalen Pass- und Meldeämter Bürgerinnen und Bürgern bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder Passersatzpapieren künftig Organspendeausweise und dazugehöriges Informationsmaterial aushändigen.

Für Sie wichtig zu wissen:

Die Pass- und Meldeämter selbst sind nicht für die Aufklärung zuständig. Bei Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu dem Thema können Sie gerne auf das Infotelefon Organspende verweisen.

Das Infotelefon ist montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 90 40 400 erreichbar ist. Weitere Informationen des BIÖG zur Organ- und Gewebespende finden Sie auch online unter: www.organspende-info.de.