Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff hat in seiner Sitzung am 11.03.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „TUH GmbH - vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Umnutzung des Flurstückes 310/2, Flur 4 im Gewerbegebiet Kreuzstraße, St. Gangloff“ zu ändern.
Die Grenzen des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan ersichtlich.
Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird vorstehender Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde St. Gangloff hiermit öffentlich bekannt gegeben.
St. Gangloff, den 30.03.2019
F. Wiedenhöft
Bürgermeister