St. Gangloff
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde St. Gangloff (BGS-EWS)
Aufgrund der §§ 2, 7, 7b, 12, 14 und 21 a Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt die Gemeinde St. Gangloff folgende Satzung: § 1 Abgabenerhebung Die Gemeinde erhebt nach Maßgabe dieser Satzung: 1. Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung / Anschaffung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Herstellungsbeiträge / Anschaffungsbeiträge), 2. Benutzungsgebühren …