Aufgrund des § 55 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Schleifreisen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt 2021
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 418.000 € |
und im Vermögenshaushalt 2021
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 155.600 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 300 v.H. | |
für sonstige Grundstücke (B) | 390 v.H. | |
2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für 2021 auf 69.666 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 6 % der Gesamtausgaben übersteigt.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2021 in Kraft.
Gemeinde Schleifreisen, den 19.03.2021
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Wulf
Bürgermeisterin
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Schleifreisen unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Die Belehrung gilt für die o.g. Satzung.