Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff hat in seiner Sitzung am 01.03.2021 mit Beschluss Nr. BVGR05/005/2021 die Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde St. Gangloff beschlossen.
Die Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde St. Gangloff wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Die Erlaubnis zur vorzeitigen Bekanntmachung liegt mit Schreiben vom 05.03.2021 (Eingang am 09.03.2021) vor.
Die Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde St. Gangloff wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
St. Gangloff, den 22.03.2021
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Wiedenhöft
Bürgermeister