BV01/001/2023
Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet "Bergstraße" Hermsdorf
Billigungs- und Auslegungsbeschluß zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vom Januar 2023
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf möge beschließen, den Entwurf des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet "Bergstraße" zu billigen und diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom Januar 2023 maßgebend. |
| 2. | Der Entwurf des Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen und zusätzlich im Internet einzustellen und zugänglich zu machen. |
| 3. | Ort und Dauer der Auslegung/Veröffentlichung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. |
| 4. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. |
| 5. | Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt. |
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| Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar: |
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| - Umweltbericht |
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| - Gutachten und Fachbeiträge |
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| - Umweltbezogene Stellungnahmen |
| 6. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hermsdorf (siehe Anlage 1): |
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| Flur 7: Flurstücke 235/1; 238/3; 240/1 und Flurstück 240/4. |
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| Flur 19: Flurstücke 722/1, 723/1 (teilw.), 724/3 (teilw.), 725/3 (teilw.), 738/12 (teilw.) |
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| Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen. |