Aufgrund des § 55 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Reichenbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.838.100 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.121.700 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen bei der
| 1. | Grundsteuer | |
| für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 271 v.H. |
| für sonstige Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 385 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 306.350 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft
Gemeinde Reichenbach, den 19.02.2024
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Steingrüber
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Reichenbach unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.