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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Reichenbach für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Reichenbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.838.100 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.121.700 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen bei der

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

271 v.H.

für sonstige Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

385 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 306.350 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft

Gemeinde Reichenbach, den 19.02.2024

(im Original gezeichnet und gesiegelt)

Steingrüber

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Reichenbach unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.