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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Anlage zur Satzung

über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde St. Gangloff

(Feuerwehrgebührensatzung)

Tarife über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde St. Gangloff

Der Tarif für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr nach § 3 der Gebührensatzung setzt sich aus nachfolgend aufgeführten Sachkosten zusammen.

Die Sachkosten beziehen sich auf die Benutzungsdauer. Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet.

1.

Personalkosten

1.1.

Brand – und Hilfeleistungseinsätze

minütlich

Ortsbrandmeister, Wehrführer, Einsatzleiter und übrige Einsatzkräfte

0,27 €

1.2

Brandsicherungswache

Einsatzleiter je Person und übrige Einsatzkräfte je Person

0,33 €

1.3

Missbräuchliche Alarmierung

der Feuerwehr je nach Ausrückstärke und Zeitaufwand

250,00 € bis

1.000,00 €/Std.

2.

Stundensätze und km-Tarife für Fahrzeuge

2.1

Gebühren für den Einsatz von Fahrzeugen

minütlich

KLF (Kleinlöschfahrzeug)

0,58 €

LF 8/6 (Löschfahrzeug)

0,38 €

2.2

Kilometerpauschale je km

KLF (Kleinlöschfahrzeug)

12,50 € / km

LF 8/6 (Löschfahrzeug)

55,00 € / km

3.

Gebühren für den Einsatz von Feuerwehranhängern und Geräten

3.1

Aggregate

minütlich

Stromaggregat 6 kVA

0,04 €

Wechselstromerzeuger 1,8 kVA

0,08 €

3.2

Messgeräte

Wärmebildkamera

0,90 €

3.3

Sonstige feuerwehrtechnische Geräte

minütlich

Rollcontainer

0,23 €

Flutlichttrage

0,22 €

Warnleuchten Star Flash LED

0,02 €

3.4

Anhänger

minütlich

Pkw Anhänger

0,02 €

4.

Kosten für Verbrauchsmaterialien

Gemäß der Festlegungen des § 5 Abs. 5 a), c) bis d) der Gebührenordnung sind bei der Gebührenbemessung für die Wiederbeschaffung von Verbrauchsmaterialien (z.B. Ölbindemittel, Schaummittel, Löschpulver, Druckluftgasflaschenfüllung usw.) sowie für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung von beschädigten, unbrauchbar gewordenen oder abhanden gekommenen feuerwehreigenen Geräten und Ausrüstung die aktuell gültigen Preise kostendeckend zugrunde zu legen.

St. Gangloff, den 11.03.2024

(im Original gezeichnet und gesiegelt)

W i e d e n h ö f t

Bürgermeister