Übersichtsplan - Geltungsbereich des Bebauungsplanes (unmaßstäbliche Darstellung)
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 11.03.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Bergstraße“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Für den Planbereich ist der 2. Entwurf vom Februar 2024 maßgebend.
Anlass der Planung:
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Die Fläche im Nordosten der Stadt Hermsdorf ist als Revitalisierungsfläche eines ehem. Gewerbestandortes und als geplante Wohnbaufläche im Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Hermsdorf und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz enthalten.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebietes geschaffen.
Im Ergebnis der Beteiligung zum Planentwurf gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wurden Bedenken und Hinweise berücksichtigt bzw. abgewogen. Eine Änderung des Planentwurfes mit folgenden Inhalten wurde durchgeführt (Auswahl).
| • | Änderung der vormals öffentlichen Verkehrsfläche „Planstraße B“ eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "Wirtschaftsweg" |
| • | Anpassung der Verkehrsflächen und Baufelder innerhalb des Plangebietes gemäß angepasstem zugrundeliegendem aktuellen Gestaltungskonzept |
Eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB ist die Folge.
Geltungsbereich des Plangebietes:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hermsdorf:
| Flur 7: | Flurstücke 235/1; 238/3; 240/1 und Flurstück 240/4. |
| Flur 19: | Flurstücke 722/1, 723/1 (teilw.), 724/3 (teilw.), 725/3 (teilw.), 738/12 (teilw.) |
Der Geltungsbereich besitzt eine Größe von ca. 3,32 ha.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachfolgender Lageplan maßgebend.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung (Stand Februar 2024) wird im Zeitraum
vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024
auf der Internetseite der VG Hermsdorf unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.vg-hermsdorf.de/oeffentliche-auslegungen.html
Zusätzlich können die Planunterlagen in der Bauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, (Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf) während der nachfolgenden Dienststunden eingesehen werden:
| Montag | : | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr | |
| Dienstag | : | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr | |
| Donnerstag | : | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr | |
| Freitag | : | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr | |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Änderungen des 2. Entwurfes vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen zu den Änderungen sind elektronisch per E-Mail an bauamt@vg-hermsdorf.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.
Hinweise: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nichtmöglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Umweltprüfung
Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht / Gutachten und Fachbeiträge / umweltbezogene Stellungnahmen
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:
| Gutachten / Fachbeiträge / Planungen | Inhalte / Themen |
| Umweltbericht |
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| Gutachten zur Ausbreitung von Luftbeimengungen inkl. ergänzender gutachterlicher Stellungnahme |
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| Fachgutachterliche Einschätzung zur Altlastenrelevanz und Wirkungspfaden nach BBodSchV; inkl. Untersuchung von Bodenmischproben auf Schwermetalle und PAK |
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| Entwässerungskonzept Oberflächenwasser |
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| Genehmigungsplanung Erschließung |
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| Faunistisches Gutachten |
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| Verkehrsgutachten |
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| Schallimmissionsprognose |
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Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs.1 und § 4 Abs. 2 BauGB BauGB zur Bebauungsplanung innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:
| Stellungnahme | Themenbereiche |
| Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar |
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| Landratsamt Saale-Holzlandkreis (SHK) |
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| Landratsamt SHK - Untere Straßenverkehrsbehörde |
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| Landratsamt SHK - Untere Bodenschutzbehörde |
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| Thüringer Landesamt für Bergbau, Umwelt und Naturschutz |
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| Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum |
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| ZWA Thüringer Holzland |
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| Private Stellungnahmen |
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Hermsdorf, den 15.03.2024
Bürgermeister — Siegel