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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Stadt Hermsdorf

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes gemäß § 47b Bundes-Immissionsschutzgesetz

Aufgrund der §§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Stadt Hermsdorf den Entwurf des Lärmaktionsplanes für den laut Lärmkartierung des TLUBN (https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul) betroffenen Stadtbereich erstellt. Gemäß § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört.

Eine öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes kann gem. § 47d Absatz 3 BImSchG vom:

01.04.2024 - 03.05.2024

in der Bauabteilung (2. Dachgeschoss) der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, (Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf) während der üblichen Dienststunden

Montag

:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Donnerstag

:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag

:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

eingesehen werden. Gleichzeitig wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes unter folgendem Link im Internet eingestellt: https://www.vg-hermsdorf.de/bauabteilung.html

Bis zum 03.05.2024 können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Hermsdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hermsdorf, 13.03.2024

Hofmann

Bürgermeister