Die Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf
sucht für die Dauer von 5 Jahren
zur Besetzung der Ehrenämter (Vorsitzender und Stellvertreter)
in der Schiedsstelle
als Schiedsmann oder Schiedsfrau
zum 01.07.2024 geeignete Personen.
Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:
| • | Sie besitzen das Wahlrecht. |
| • | Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet. |
| • | Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf. |
| • | Sie sollten einen bestimmten Bekanntheitsgrad im VG-Gebiet besitzen. |
| • | Sie sollten Autorität und die Fähigkeiten besitzen sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten. |
| • | Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. |
Die Schiedspersonen haben folgende Aufgaben:
| • | Durchführung von Schlichtungsverfahren | |
| - | in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Wert bis zu 750,00 € |
| - | in bestimmten Nachbarrechtsstreitigkeiten |
| - | bei Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre außerhalb von Presse/Rundfunk |
| • | Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen | |
| • | Führung des Kassenbuches und Durchführung der Abrechnungen | |
Die Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf bietet:
| • | Kostenübernahme für Sachkosten sowie Grund- und Aufbauseminare |
| • | fördernde Mitgliedschaft im Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS- |
| • | Büro im Rathaus für Sprechstunden und Verhandlungsführungen |
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der Gemeinschaftsversammlung gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts berufen und verpflichtet.
Wenn Sie sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessieren, melden Sie sich bitte bis zum 26.04.2024 in der
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf
-Schiedsstelle-
Am Alten Versuchsfeld 1
07629 Hermsdorf.
M ö b i u s
Gemeinschaftsvorsitzende