In der Verwaltungsgemeinde Hermsdorf, Gemarkung Schleifreisen, Flur 2 - Flurstück 248 wurde eine Grenzfeststellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBL. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 08.04.2026 bis 08.05.2026
in der Zeit von Montag bis Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr sowie Freitag 08:00-12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung in den Räumen des
Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
Zweigstelle Erfurt
Hohenwindenstraße 14
99086 Erfurt
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim
Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
Zweigstelle Erfurt
Hohenwindenstraße 14
99086 Erfurt
Widerspruch eingelegt werden.
Erfurt, 06. März 2026
Im Auftrag
gez. Jürgen Leypold, Referatsleiter
www.tlbg.thueringen.de > Liegenschaftskataster > Öffentliche Bekanntmachungen