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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung von Flurstücksgrenzen

In der Verwaltungsgemeinde Hermsdorf, Gemarkung Schleifreisen, Flur 2 - Flurstück 248 wurde eine Grenzfeststellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBL. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 08.04.2026 bis 08.05.2026

in der Zeit von Montag bis Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr sowie Freitag 08:00-12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung in den Räumen des

Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Erfurt

Hohenwindenstraße 14

99086 Erfurt

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Erfurt

Hohenwindenstraße 14

99086 Erfurt

Widerspruch eingelegt werden.

Erfurt, 06. März 2026

Im Auftrag

gez. Jürgen Leypold, Referatsleiter

www.tlbg.thueringen.de > Liegenschaftskataster > Öffentliche Bekanntmachungen