Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Hermsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 15.334.200 EUR |
| und Ausgaben mit | 15.334.200 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 1.834.700 EUR |
| und Ausgaben mit | 1.834.700 EUR |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
— 800.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 280 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 410 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.555.700 EUR festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan
§ 7
Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag von 100.000 EUR.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2026 in Kraft.
| Hermsdorf, 17.03.2026 | (im Original gezeichnet und gesiegelt) |
| Ort, Datum | Hofmann Bürgermeister |
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Hermsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.