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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Hermsdorf für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Hermsdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

15.334.200 EUR

und Ausgaben mit

15.334.200 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

1.834.700 EUR

und Ausgaben mit

1.834.700 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

 — 800.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

280 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

410 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.555.700 EUR festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan

§ 7

Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag von 100.000 EUR.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2026 in Kraft.

Ort, Datum

Hofmann

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Hermsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.