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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan Nr. 01/91 „Die Trillers-Büsche, die Marck, die Sieverse-Hufe“

Bebauungsplan Nr. 01/91 „Die Trillers-Büsche, die Marck, die Sieverse-Hufe“

1. Änderung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf hat in seiner Sitzung am 20. März 2023 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/91 „Die Trillers-Büsche, die Marck, die Sierverse-Hufe“ mit der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom 09. März 2023 für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich gebilligt und zur Auslegung und zur Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Mit der vorliegenden Änderung erfolgen lediglich Anpassungen der Festsetzungen hinsichtlich der zulässigen Dachgestaltung im Plangebiet.

Ausgehend von den vorgesehenen Anpassungen wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom

08. Mai 2023 bis einschließlich 16. Juni 2023

in der Bauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf (2. Dachgeschoss im Stadthaus Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf / Thüringen) während der üblichen Dienststunden

Montag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Donnerstag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Entwurfsunterlagen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweise: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Entwurfsunterlagen zusätzlich im o. g. Zeitraum über das Internetportal der VG Hermsdorf (https://www.vg-hermsdorf.de/oeffentliche-auslegungen.html) bzw. des Planungsbüro GÖL mbh (www.goel.de) einsehbar.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Westen der Ortslage Mörsdorf.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Mörsdorf, den 14. April 2023

Frau Dr. Sylke Schneider

Bürgermeisterin