gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
| 1. | Beschluss |
Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf hat am 17.04.2023 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz gebilligt. Dieser wird nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Für den Planbereich ist der 2. Entwurf vom Februar 2023 maßgebend.
| 2. | Anlass der Planung |
Mit dem Flächennutzungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
| - | Mit dem Flächennutzungsplan sollen die städtebaulichen Grundlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden. |
| - | Mit dem Flächennutzungsplan soll die künftige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemarkungen der Kommunen Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz vorbereitet werden. |
| - | Er soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. |
| - | Der Flächennutzungsplan soll das Ergebnis einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sein. Den Belangen des Umweltschutzes und des Naturhaushaltes soll mit dem Flächennutzungsplan besonders Rechnung getragen werden. |
| - | Der Flächennutzungsplan soll die voraussehbaren Bedürfnisse beider Kommunen (Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz) berücksichtigen. Dabei ist der Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, zu beachten. |
| 3. | Geltungsbereich |
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungsflächen der Stadt Hermsdorf und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz.
| 4. | Beteiligung der Öffentlichkeit: |
Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (Stand Februar 2023) wird
vom 08.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023
in der Bauabteilung (2. Dachgeschoss) der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf während der üblichen Dienststunden
| Montag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Stadt Hermsdorf unter der Rubrik „Verwaltung-Bauabteilung-Bauleitplanungen-öffentliche Auslegungen“ abrufbar:
https://vg-hermsdorf.de/bauleitplanungen/öffentliche auslegungen.html
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.
| 5. | Umweltprüfung |
Das Verfahren zum Flächennutzungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
| 6. | Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar: |
| - | Umweltbericht |
| - | umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit |
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:
| Fachbeiträge | Inhalte / Themen | |
| Umweltbericht | - | Darstellung umweltrelevanter Ziele von Fachplanungen/ Fachgesetzen |
| - | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Klima/Luft, Landschaft, Kulturgüter u. sonstige Sachgüter, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | |
| - | Darstellung von Maßnahmen zum Ausgleich | |
| - | Aussagen zum Monitoring | |
Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf (Stand Juni 2018) und 1. Entwurf (Stand September 2021) des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:
| Urheber | Themenbereiche | |
| Thüringer Landesverwaltungsamt - 04.07.2018 zum Vorentwurf - 08.12.2021 zum 1. Entwurf | - - - - - - — - — — - — — - — — — — - — - - — - | Flächenversiegelung/-inanspruchnahme durch Wohnbauflächenbedarf Darstellung von größeren Grün- und Gartenbereichen als solche Bauflächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Vorranggebiet Freiraumsicherung keine Darstellung von Dauerkleingärten innerhalb der Schutzzone II des Tiefbrunnens Vorranggebiet Windenergie Hinweise zu Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten, Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Fließgewässern Hinweise zum Immissionsschutz (Gemengelagen, an Gewerbe heranrückende Wohnbebauung, Prüfung von Schallschutzvorkehrungen, Konflikte bezüglich des Verkehrs-, Sportplatz- sowie Gewerbelärms, Aussagen zu Störfallbetrieben) Hinweise zu Naturschutz und Landschaftspflege (Überschneidung mit Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebieten und erforderliche Korrektur der Abgrenzung eines Naturschutzgebietes) Hinweise zum Wohnbauflächenkonzept und zu den übrigen Bauflächenausweisungen des Vorentwurfes bzw. des 1. Entwurfes (Vorrang der Innenentwicklung, Bodenschutz, Belange des Landschaftsbildes, ökologische Ausstattung der Standorte und Nähe zu naturschutzfachlich hochwertigen Flächen, Immissionsschutz zwischen Wohn- und Gewerbenutzung, vorliegende Waldnutzung, Artenschutz) Hinweis zur Berücksichtigung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs in einem Ausgleichflächenkonzept, Ersatzaufforstung, planfestgestellte Ausgleichsmaßnahmen Kennzeichnungspflicht der mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Flächen Hinweise zu geplanten Verkehrsflächen (Verkehrsberuhigung durch Ortsumgehung Bad Klosterlausnitz) Landschaftsplan (Entwicklungsmaßnahmen) |
| Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - 21.08.2018 zum Vorentwurf - 10.12.2021 zum 1. Entwurf | - — — - - - — - — - — - - - - - - | Bodenschutz (teilweise Nachnutzung von baulich in Anspruch genommenen Flächen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen, sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Hinweise für nachfolgende Bebauungspläne) Kulturdenkmale und archäologisches Relevanzgebiete Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landschaftsplan (z.B. Vernetzung von Biotopen, Schutz von Siedlungsbildern und Ortsrandausbildung) Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz und nach dem Thüringer Naturschutzgesetz, „Magere Flachland-Mähwiese“ als besonders geschütztes Biotop eingestuft Artenschutz, „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften" Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen FFH-Verträglichkeitsprüfung Hochwasserschutz (Erhaltung bzw. auch Schaffung von Retentionsflächen und Rückhaltebecken) Immissionsschutz (an Gewerbe heranrückende Wohnbebauung) Vorranggebiet Windenergie Abfall-Entsorgungsmöglichkeiten |
| Thüringer Forstamt Jena-Holzland - 01.10.2018 zum Vorentwurf - 09.12.2021 zum 1. Entwurf | - - - - - - | ordnungsgemäße, nachhaltige Forstwirtschaft artenreiche Wildfauna, sehr hohe Biodiversität in vorhandenen Mischwäldern Hinweis: Entwicklung brachliegender Flächen durch Sukzession zu Wald Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Waldflächen Antrag auf Nutzungsartenänderung für überplante Waldflächen FFH-Verträglichkeitsprüfung |
| Thüringer Landesbergamt - 10.07.2018 zum Vorentwurf | - | keine Hinweise auf Gefährdungen durch Altbergbau, Halden, Restlöcher und unterirdische Hohlräume |
| Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - 10.12.2021 zum 1. Entwurf | - - — - - - | Hinweise zu Naturschutzgebiet u. Landschaftsschutzgebiet Hinweise zu Wasserschutzgebieten (Neufestsetzungsverfahren anhängig, Richtlinien für Straßenbaumaßnahmen in Wasserschutzgebieten) Hinweise zu geologischen Untersuchungen Informationen zur Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung Informationen zur Hydrogeologie/Grundwasserschutz |
| Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera - 02.08.2018 zum Vorentwurf | - | Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Flächenversiegelung) |
| Landwirtschaftsamt Rudolstadt - 27.07.2018 zum Vorentwurf | - - — - — - | Pflege der Kulturlandschaft und Erhalt des Offenlandes Kulturgut Boden, sparsamer Flächenverbrauch (Maßnahmen der Innenentwicklung, Nachverdichtungen, bauliche Abrundungen) nicht umgesetzte Bebauungspläne sollten wieder als landwirtschaftliche Fläche dargestellt werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
| Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - 10.12.2021 zum 1. Entwurf | - - — - — - | Pflege der Kulturlandschaft und Erhalt des Offenlandes Planfläche „südlich der Weißenborner Straße“ im Vorbehaltsgebiet für landwirtschaftliche Bodennutzung Kulturgut Boden, sparsamer Flächenverbrauch (Maßnahmen der Innenentwicklung, Nachverdichtungen, bauliche Abrundungen) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
| Landesamt für Bau und Verkehr - 06.08.2018 zum Vorentwurf | - | Hinweise zu Schallschutzmaßnahmen entlang der Autobahnen |
| DEGES - Dt. Einheit Fernstraßenpl. u. Bau GmbH - 04.02.2022 zum 1. Entwurf | - | landschaftspflegerischen Maßnahmen aus planfestgestellten Um- und Ausbau des Hermsdorfer Kreuzes |
| Umwelt- und Naturschutzverein Stadtroda e.V., Mitglied im BUND- Landesverband Thüringen - 02.08.2018 zum Vorentwurf - 29.11.2021 zum 1. Entwurf | - - - - - - | Einschränkung des Flächenverbrauchs Wohnbauflächen in Nähe zum Bahnhof Radwegeplanung Parkplatz auf Waldflächen Verlust von Waldlebensräumen, Ersatzflächen für Waldaufforstung Störwirkung auf benachbarte FFH-Gebiete (Artenschutz) |
| Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. - 02.02.2022 zum 1. Entwurf | - - - | Artenschutz Nähe zum Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet, Verlust von Nadelmischwald |
| Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V. - 30.07.2018 zum Vorentwurf - 30.11.2021 zum 1. Entwurf | - - — - | geschützte Biotope Ausweisung von Bauflächen, Parkplatz und Umgehungsstraße auf Grünland bzw. Waldflächen (Ausgleichsaufforstungen erforderlich) Hinweis Artenschutz: drei Orchideenarten auf unbebauten Grundstücken östliche der Straße „An der Krümme“ |
| Landesjagdverband Thüringen e.V. - 09.07.2018 zum Vorentwurf | - | Windenergieanlagen im Wald |
| Landesanglerverband Thüringen - 16.07.2018 zum Vorentwurf | - - | Still- und Fließgewässer als Lebensraum und Laichhabitat von Kleinfischarten EU-Wasserrahmenrichtlinie |
| Nabu Thüringen e.V., Kreisverband Saale-Holzland-Kreis - 12.11.2021 zum 1. Entwurf | - - — — - - | Eingriffe in Natur und Landschaft Versiegelung von Boden (Verlust von Funktion als Speicher für Niederschläge, Faktor bei der Verdunstung, wichtige Nahrungsquelle u. a. für Kleinsäuger und Insekten, Grundwasserneubildung) FFH-Gebiete Hinweise zu Klima und Artenschutz |
| Gemeinde Weißenborn - 07.12.2021 zum 1. Entwurf | - | Belastung der Rauda als Vorflut durch weitere Versiegelung |
| Stadt Gera - 13.07.2018 zum Vorentwurf | - | Flächenversiegelung |
| Öffentlichkeit B zum Vorentwurf - 14.08.2018 | - | vorhandenes Feuchtbiotop in Bad Klosterlausnitz |
| Öffentlichkeit B zum 1. Entwurf - 01.12.2021 | - | Überplanung von Waldflächen |
| Öffentlichkeit D zum 1. Entwurf - 01.12.2021 | - | hohe Bedeutung der Waldgebiete für die Erholungsfunktion |
| Öffentlichkeit E zum 1. Entwurf - 07.12.2021 | - | Eingriff in Natur und Landschaft und Waldflächeninanspruchnahme |
| Öffentlichkeit H zum 1. Entwurf - 01.12.2021 | - - | Überplanung Grüngürtel aus dem Landschaftsplan (Planfläche „Hinter dem Bad“) Überplanung Hochwald (Funktion Lärmreduktion, Wasserspeicher) |
| Öffentlichkeit I zum 1. Entwurf - 07.12.2021 | - - | Überplanung Grüngürtel aus dem Landschaftsplan (Planfläche „Hinter dem Bad“) Windvorranggebiete |
| Öffentlichkeit J zum 1. Entwurf - 08.12.2021 | - | Teiche an der Straße am Bad (Biotop) |
| Öffentlichkeit K zum 1. Entwurf - 09.12.2021 | - - | Überplanung von Waldflächen Innenentwicklung vor Außenentwicklung |
| Öffentlichkeit M zum 1. Entwurf - 15.12.2021 | - — - - | Nutzung von Hausgärten und Kleingärten für Bebauung ruft weitere Versiegelung und Verlust von Grünflächen hervor Flächenverbrauch, Versiegelung der Oberfläche und die Zerschneidung der Landschaft Eingriffe in den Wald |
| Öffentlichkeit N zum 1. Entwurf - 07.12.2021 | - — — - - - | Überplanung besonders schützenswerter Mischwälder (CO2- und Wasserspeicher, Temperaturregulierung des urbanen Raumes, Lebensraum für Fauna, Landschaftsbild), Funktionsverlust, Überschwemmung/Schäden an Waldwegen bei Starkregenereignisse erhöhte Verkehrsbelastung in der Kur-Zone durch geplante Sondergebietserweiterungen Betroffenheit Naturschutzgebiet, Nähe zum FFH-Gebiet |
| Öffentlichkeit Q zum 1. Entwurf - 04.10.2022 | - | befürchtete Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse |
| 7. | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: |
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Hermsdorf, den 17.04.2023
Bürgermeister