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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

2. Entwurf Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz

gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

1. Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf hat am 17.04.2023 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz gebilligt. Dieser wird nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

Für den Planbereich ist der 2. Entwurf vom Februar 2023 maßgebend.

2. Anlass der Planung

Mit dem Flächennutzungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

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Mit dem Flächennutzungsplan sollen die städtebaulichen Grundlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden.

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Mit dem Flächennutzungsplan soll die künftige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemarkungen der Kommunen Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz vorbereitet werden.

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Er soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

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Der Flächennutzungsplan soll das Ergebnis einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sein. Den Belangen des Umweltschutzes und des Naturhaushaltes soll mit dem Flächennutzungsplan besonders Rechnung getragen werden.

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Der Flächennutzungsplan soll die voraussehbaren Bedürfnisse beider Kommunen (Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz) berücksichtigen. Dabei ist der Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, zu beachten.

3. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungsflächen der Stadt Hermsdorf und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz.

4. Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (Stand Februar 2023) wird

vom 08.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023

in der Bauabteilung (2. Dachgeschoss) der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf während der üblichen Dienststunden

Montag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Donnerstag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Stadt Hermsdorf unter der Rubrik „Verwaltung-Bauabteilung-Bauleitplanungen-öffentliche Auslegungen“ abrufbar:

https://vg-hermsdorf.de/bauleitplanungen/öffentliche auslegungen.html

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.

5. Umweltprüfung

Das Verfahren zum Flächennutzungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

6.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen

sind verfügbar:

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Umweltbericht

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umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden

und der Öffentlichkeit

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:

Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf (Stand Juni 2018) und 1. Entwurf (Stand September 2021) des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:

7. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Hermsdorf, den 17.04.2023

Bürgermeister