1. Am 26.05.2024 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2. Die Stadt Hermsdorf bildet 5 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich
| Stimm- bezirk | Wahlraum | |
| Straße, Haus-Nr. | Abgrenzung des Wahlbezirks | |
| 01 | Rathaus / Technische Sammlung Eisenberger Str. 56 07629 Hermsdorf | Am Alten Versuchsfeld, Am Bad, Am Bahnhof, August-Bebel-Str., Bergstraße, Eisenberger Str., Gartenstr., Goethestr., Heinrich-Heine-Str., Heinrich-Hertz-Str., Hermsdorfer Höhe, Kochwinkelgasse, Lahnsteiner Str., Lessingstr., Lindenplatz, Naumburger Str. 1-17, Porzellinergasse, Rotdornweg, Schillerstr., Uhlandstr., Waldgasse, Weißdornweg, Wielandstr. |
| 02 | Friedensschule Schulstr. 30 07629 Hermsdorf | Alte Regensburger Str., Alter Markt, Am Neuen Haus, Amselweg, An der Friedensschule, An der Rauda, Bachgasse, Brunnengasse, Feldstr., Felsenkellerweg, Geraer Str., Grüne Aue, Grüner Weg, Hermann-Käppler-Platz, Kinderheimgasse, Kirchgasse, Kurt-Eisner-Platz, Lerchenweg, Mendelssohnstr., Neue Str., Oberndorfer Weg, Paul-Franke-Str., Paul-Junghans-Str., Reichenbacher Str., Rodaer Str., Rosa-Luxemburg-Platz, Rubinsteinstr., Schleifreisener Weg, Schulstr., Straße des Friedens, Uthmannstr., Wiesenstr., Ziegeleiweg |
| 03 | Anbau der Werner-Seelenbinder- Sporthalle An der Sporthalle 1 07629 Hermsdorf | Erich-Weinert-Str. 1-24, Hermann-Danz-Str., Industriestr., Rudolf-Breitscheid-Str., Werner-Seelenbinder-Str. 31-66 |
| 04 | Vereinsheim / Feuerwehr Naumburger Str. 39 07629 Hermsdorf | Am Stadion 27-58, Beethovenstr., Clara-Zetkin-Str., Friedenssiedlung, Käthe-Kollwitz-Platz, Max-Hellermann-Str., Naumburger Str. 28-63, Werner-Seelenbinder-Str. 1-30a, Wildungstr. |
| 05 | Kita „Holzlandknirpse“ Erich-Weinert-Str. 44 07629 Hermsdorf | Am Stadion 1-26 und 59, Erich-Weinert-Str. 25a-43, Grünstädter Platz |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind zwei Briefwahlvorstände gebildet worden. Die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich
| Arbeitsraum der Briefwahlvorstände | |
| Straße, Haus-Nr. | Raum-/Zi-Nr. |
| Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf Am Alten Versuchsfeld 1 07629 Hermsdorf | Saal des Stadthauses (Obergeschoss) |
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 18.00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Im Falle einer Stichwahl findet diese am 09.06.2024 statt. Die Wahlbenachrichtigungskarte wird nach der Eintragung ins Wählerverzeichnis wieder ausgehändigt. Diese ist für eine mögliche Stichwahl aufzubewahren und soll am Tag der Stichwahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Wahl zum
- Bürgermeister der Stadt Hermsdorf
Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.
Wahl zum
- Landrat des Saale-Holzland-Kreises
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
Wahl zum
- Stadtrat der Stadt Hermsdorf
- Kreistag des Saale-Holzland-Kreises
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).
4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen möchte und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 26. Mai 2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses / der Wahlergebnisse wird am Montag, den 27. Mai 2024 um 08:00 Uhr bis voraussichtlich 12:00 Uhr, in denselben Wahlräumen, sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintragung im Geburtenregister sind.
| Ort, Datum — Hermsdorf, den 04.05.2024 | Unterschrift — Möbius Wahlleiterin |