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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Informationen aus dem Stadtrat vom 11.03.2024

In der Sitzung wurden folgende öffentliche Beschlüsse gefasst:

BV01/008/2024

Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet "Bergstraße" der Stadt Hermsdorf

Abwägungsbeschluß zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Entwurf (Januar 2023)

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf (Stand Januar 2023) hat der Stadtrat entsprechend Abwägungsprotokoll (Anlage 1) mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)

berücksichtigt bzw. abgewogen wurden Anregungen und Hinweise von (siehe Anlage 1):

-

Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Ref. 210 Trägerbeteiligung, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 WEIMAR

-

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Carl-August-Allee 8 - 10, 99423 WEIMAR

-

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Pößneck, R.-Luxemburg-Str. 7, 07381 PÖẞNECK

-

Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Preilipper Str. 1, 07407 RUDOLSTADT

-

Stadtwerke Energie Jena Netze, Rudolstädter Str. 39, 07706 JENA

-

Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsorgung der, Gemeinden im Thüringer Holzland, Rodaerstraße 47, 07629 HERMSDORF

b)

ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:

-

Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Archäologische Denkmalpflege, Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR

-

Forstamt Jena-Holzland, Gustav-Herrmann-Str.27. 07646 STADTRODA

-

Landesamt für Bau und Verkehr, Region Ost, Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 GERA

-

MITNETZ GAS, Mitteldeutsche Netzgesellschaft mbH, Postfach 200553, 06006 HALLE (Saale)

-

TEN Thüringer Energienetze GmbH, Netzbetrieb Ost, In den Nonnenfeldern 1, 07570 WEIDA

-

Thüringer Netkom GmbH, Schwanseestraße 13, 99423 WEIMAR

-

GDMcom mbH, über BIL-Leitungsauskunft, Maximilianallee 4, 04129 LEIPZIG

-

50hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 BERLIN

-

Thüringer Fernwasserversorgung, über Netzauskunftsportal der Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 37, 99097 ERFURT

-

GASCADE Gastransport GmbH, über BIL-Leitungsauskunft, Kölnische Straße 108 - 112, 34119 KASSEL

-

Colt Technology Services GmbH - Bereich Nord, über BIL-Leitungsauskunft, Am Schwarzgraben 13, 04924 BAD LIEBENWERDA

-

Lumen Technologies Germany GmbH, über BIL-Leitungsauskunft, 60326 FRANKFURT

-

Gemeinde Bad Klosterlausnitz, Markt 3, 07639 BAD KLOSTERLAUSNITZ

c)

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis zum 06.04.2023 nicht geäußert:

-

Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - Bau- und Kunstdenkmalpflege -, Petersberg Haus 12, 99084 ERFURT

-

Handwerkskammer Ostthüringen, Handwerkstr. 5, 07545 GERA

-

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera, Gaswerkstr. 23, 07546 GERA

-

Deutsche Telekom Technik GmbH, T-Com, PF 90 01 02, 99104 ERFURT

-

Kabel Deutschland Vertrieb &, Service GmbH & Co.KG, Planauskunft, Südwestpark 15, 90449 NÜRNBERG

-

Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25, 99189 ELXLEBEN

-

Gemeinde Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf

-

Gemeinde Schleifreisen, über VG Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 HERMSDORF

-

Gemeinde Reichenbach, über VG Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 HERMSDORF

d)

Während der öffentlichen Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit 06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023, wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf (Stand Januar 2023) des Bebauungsplanes sowie zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Durch die Öffentlichkeit wurden drei Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgebracht. Die drei bereits zum Vorentwurf abgegebenen Stellungnahmen sind ebenfalls Teil des Abwägungsmaterials.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.

3.

Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

4.

Die Anlage 1 (Abwägungsprotokoll) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/009/2024

Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet "Bergstraße" der Stadt Hermsdorf

Billigungs- und Auslegungsbeschluß zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes vom Februar 2024

1.

Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf billigt den 2. Entwurf des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Bergstraße“ und beschließt, diesen nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf von Februar 2024 maßgebend.

2.

Gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Zu diesem Zweck wird der 2. Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Februar 2024, öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

4.

Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-

Umweltbericht

-

Gutachten und Fachbeiträge

-

Umweltbezogene Stellungnahmen

5.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hermsdorf (siehe Anlage 1):

Flur 7: Flurstücke 235/1; 238/3; 240/1 und Flurstück 240/4.

Flur 19: Flurstücke 722/1, 723/1 (teilw.), 724/3 (teilw.), 725/3 (teilw.), 738/12 (teilw.)

6.

Der Beschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/010/2024

Lärmaktionsplan

h i e r: Beschlussfassung über die Offenlage

Der Stadtrat beschließt:

1.

Dem Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Hermsdorf in der Fassung vom 31.01.2024 wird zugestimmt.

2.

Mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 31.01.2024 wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG durchgeführt.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/011/2024

Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistung "Grundhafter Ausbau Oststraße, 1. BA"

Der Stadtrat beschließt, dass der Bürgermeister bevollmächtigt wird, den Auftrag für das Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau Oststraße, 1. BA“ an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen des Haushaltes (Haushaltsstelle 2.88400.95020) zu vergeben. Der Stadtrat ist in seiner nächsten Sitzung über das Ergebnis zu informieren.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/012/2024

Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan für das Wohngebiet "Bergstraße" in Hermsdorf zwischen der Stadt Hermsdorf und der Hermsdorfer Holzwerke FuT GmbH & Co. KG

Der Stadtrat beschließt, dem städtebaulichen Vertrag zum B-Planes „Bergstraße“ zwischen der Stadt Hermsdorf und den Hermsdorfer Holzwerke FuT GmbH & Co. KG gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) die Zustimmung zu erteilen.

Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses entsprechend Anlage.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/013/2024

Änderung der Besetzung des Ausschusses Kultur, Sport, Tourismus und Jugend

Der Stadtrat beschließt die Abberufung von Frau Oktavia Beate Liebernickel aus dem Ausschuss Kultur, Sport, Tourismus und Jugend.

Eine Nachbesetzung findet nicht statt.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

Informationen aus dem Stadtrat vom 15.04.2024

In der Sitzung wurden folgende öffentliche Beschlüsse gefasst:

BV01/017/2024

Abwägungsbeschluss zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Hermsdorf und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz - Stand Februar 2023

Beschluss: Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Stadtrat entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft:

1.

a)

Berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von:

-

Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Ref. 210 Trägerbeteiligung, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 WEIMAR

-

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Bauamt/ Kreisplanungsamt, Schlossgasse 17,07607 EISENBERG

-

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Carl-August-Allee 8 - 10, 99423 WEIMAR

-

Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, - Bau- und Kunstdenkmalpflege -, Petersberg Haus 12, 99084 ERFURT

-

Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - Archäologische Denkmalpflege, Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR

-

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera, Gaswerkstr. 23, 07546 GERA

-

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Pößneck, Rosa-Luxemburg-Str. 7, 07381 PÖßNECK

-

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Preilipper Straße 1, 07407 Rudolstadt

-

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 GERA

-

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3, 99091 ERFURT

-

Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland, Rodaerstraße 47, 07629 HERMSDORF

-

Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstr. 37, 99097 ERFURT

-

GUV Weiße Elster/Saarbach, Köstritzer Weg 14, 07548 GERA

-

Stadtwerke Jena Netze GmbH, Rudolstädter Str. 39, 07745 JENA

-

TEN Thüringer Energienetze GmbH, Schwerborner Str. 30, 99087 ERFURT

-

DEGES - Dt. Einheit Fernstraßenpl. u. Bau GmbH, Zimmerstraße 54,10117 BERLIN

-

Thüringer Netkom GmbH, Schwanseestraße 13, 99423 WEIMAR

-

Ev.-Luth. Kirchgemeinde, Alte Regensburger Straße 18, 07629 HERMSDORF

-

Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, Magdeburger Straße 51, 06112 HALLE

-

Stadtverwaltung Gera, Postfach 1164, 07501 GERA

-

Stadt Jena, Am Anger 26, 07743 JENA

b)

Ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:

-

50Hertz Transmission GmbH, Zentrales Umspannwerk 8, 06246 BAD LAUCHSTÄDT

-

PLEDOC für: Ferngas Service & Management GmbH & Co.KG, Reichswaldstr. 52, 90571 SCHWAIG b. NÜRNBERG

-

Deutscher Wetterdienst, Kärnerstraße 68, 04288 Leipzig

-

GDMcom mbH, Maximilianallee 4, 04129 LEIPZIG

-

Landesamt für Verbraucherschutz, Otto-Dix-Straße 9, 07548 GERA

-

Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen d. Bundeswehr, Fontainengraben 200, 53123 BONN

-

Tauber Delaborierung GmbH, In der Hochstedter Ecke 2, 99198 ERFURT

-

Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V.; Auenstraße 31, 99880 MECHTERSTÄDT

-

Gemeinde Weißenborn, Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz

-

Gemeinde Bobeck, Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz

-

Gemeinde Waldeck, Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz

-

Gemeinde Serba, Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz

-

Gemeinde Tautenhain, Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz

-

Gemeinde Reichenbach, Fabrikstraße 35a, 07629 REICHENBACH

c)

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis zum 15.03.2024 nicht geäußert:

-

Thüringer Forstamt Jena-Holzland, Gustav-Herrmann-Str. 27, 07646 STADTRODA

-

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Burgstraße 5, 07545 GERA

-

Kreiskirchenamt Gera, Talstraße 2, 07545 Gera

-

Handwerkskammer Ostthüringen, Handwerkstraße 5, 07545 GERA

-

GUV Untere Saale/Roda, Löbstedter Straße 56, 07749 JENA

-

Deutsche Telekom Technik GmbH, PF 90 01 02, 99104 ERFURT

-

Colt Technology Services GmbH, Gervinusstr. 18 - 22, 60322 FRANKFURT

-

E.ON Energie Deutschland GmbH, Arnulfstraße 203, 80634 MÜNCHEN

-

Polizeiinspektion Stadtroda, Gustav-Hermann-Straße 36, 07646 STADTRODA

-

Vodafone Kabel Deutschland GmbH, TDRG-O Fixed 2 Region Ost, Südwestpark 15, 90449 Nürnberg

-

Thüringer Liegenschaftsmanagement Erfurt, Am Johannestor 23, 99084 ERFURT

-

Deutsche Bahn, DB Service Immobilien GmbH, Niederlassung Südost, Tröndlinring 3, 04105 LEIPZIG

-

Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 BONN

-

Umwelt- und Naturschutzverein Stadtroda e.V. Mitglied im BUND-Landesverband Thüringen, Tachover Ring 8, 07646 Stadtroda

-

Kulturbund e.V. Landesverband Thüringen, Bahnhofstr. 27,99084 ERFURT

-

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesgemeinschaft Thüringen e.V., Lindenhof 3, 99998 WEINBERGEN

-

Grüne Liga e.V. Landesvertretung Thüringen, Goetheplatz 9b, 99423 WEIMAR

-

Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V., Thymianweg 25, 07745 JENA

-

Landesjagdverband Thüringen e.V. - Landesgeschäftsstelle, Franz-Hals-Str. 6c, 99099 ERFURT

-

Thüringer Landesanglerverband, Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt

-

Nabu Thüringen e.V., Kreisverband Saale-Holzland-Kreis, Talstraße 86A, 07743 JENA

-

Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e. V, Niederkrossen 27, 07407 UHLSTÄDT-KIRCHHASEL

-

Gemeinde Schleifreisen, Dorfstraße 54a, 07629 SCHLEIFREISEN

-

Gemeinde Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07629 KRAFTSDORF

-

Stadt Stadtroda, PF 164, 07641 STADTRODA

d)

Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen durch 12 Bürger/Einwender vorgebracht.

2.

Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Flächennutzungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

3.

Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/018/2024

3. Entwurf zum gemeinsamen Flächennutzungsplan der Stadt Hermsdorf und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz in der Fassung vom März 2024

Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Beschluss:

1.

Der Stadtrat beschließt den 3. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz zu billigen und diesen nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf von März 2024 maßgebend.

2.

Der Planbereich umfasst die Gemarkung der Stadt Hermsdorf und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz.

3.

Gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden.

Zu diesem Zweck wird der 3. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand März 2024, veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum 3. Entwurf vorzugsweise elektronisch per Mail, aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

4.

Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiete durch die Planänderung berührt werden können, werden entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

5.

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in der Begründung des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird nun mit veröffentlicht.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-

Umweltbericht

-

Umweltbezogene Stellungnahmen

6.

Der Beschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV01/023/2024

Eintrittspreise Freibad 2024

Der Stadtrat möge beschließen, die Eintrittsgelder für das Freibad werden wie in der Anlage ersichtlich erhoben. Die Eintrittspreise bleiben zu den Vorjahren konstant.

Zusätzlich wird eine 20er-Karte eingeführt.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.