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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hermsdorf

über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte sowie auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Hermsdorf

Die Stadt Hermsdorf erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte sowie auf Vergnügen besonderer Art als örtliche Aufwandsteuer ab dem 01.05.2025.

Die Steuer beträgt je Apparat und in jedem Kalendermonat

1.

für Apparate mit Gewinnmöglichkeit

a)

in Spielhallen und ähnlichen

Unternehmen

18 v.H. der

Bruttokasse

b)

in Gaststätten und sonstigen

Aufstellungsorten

18 v.H. der

Bruttokasse

2.

für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit

a)

in Spielhallen und ähnlichen

Unternehmen

15 v.H. der

Bruttokasse

b)

in Gaststätten und sonstigen

Aufstellungsorten

15 v.H. der

Bruttokasse

3.

für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben

20 v.H. der

Bruttokasse

b)

Vergnügungssteuer für Porno-

und Sexdarbietung

20 v.H. der

Bruttokasse