Die Stadt Hermsdorf erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte sowie auf Vergnügen besonderer Art als örtliche Aufwandsteuer ab dem 01.05.2025.
Die Steuer beträgt je Apparat und in jedem Kalendermonat
| 1. | für Apparate mit Gewinnmöglichkeit | ||
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| a) | in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen | 18 v.H. der Bruttokasse |
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| b) | in Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten | 18 v.H. der Bruttokasse |
| 2. | für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit | ||
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| a) | in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen | 15 v.H. der Bruttokasse |
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| b) | in Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten | 15 v.H. der Bruttokasse |
| 3. | für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben
| 20 v.H. der Bruttokasse | |
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| b) | Vergnügungssteuer für Porno- und Sexdarbietung | 20 v.H. der Bruttokasse |