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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Schleifreisen für das Haushaltsjahr 2026

 

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schleifreisen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

641.500 EUR

 

und Ausgaben mit

641.500 EUR

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

116.500 EUR

 

und Ausgaben mit

116.500 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

 

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für 2026 auf 106.900 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 44.000 € der Gesamtausgaben übersteigt.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Schleifreisen, 13.04.2026

(im Original gezeichnet und gesiegelt)

Teller 

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Schleifreisen unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.