Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schleifreisen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 641.500 EUR |
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| und Ausgaben mit | 641.500 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 116.500 EUR |
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| und Ausgaben mit | 116.500 EUR |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für 2026 auf 106.900 € festgesetzt.
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 44.000 € der Gesamtausgaben übersteigt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Schleifreisen, 13.04.2026
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Teller
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Schleifreisen unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.