BV05/008/2026
Vorabankündigung zur Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung und Fäkalschlammentsorgung in der Gemeinde St. Gangloff
Der Gemeinderat beschließt, als Betreiber der öffentlichen Einrichtung der Abwasserentsorgung und Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde St. Gangloff, für die Benutzung dieser öffentlichen Einrichtung ab dem 01.05.2026 Gebühren zu erheben.
Die Gebührenbelastung für die Gebührenpflichtigen wird ab diesem Zeitpunkt voraussichtlich für die Beseitigungsgebühr für Fäkalschlamm 74,23 € / m³ betragen.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.