Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.821.400 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 283.700 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.789.600 € festgesetzt. Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage wird demnach auf 160,00 € je Einwohner festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 470.200 € festgesetzt.
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Hermsdorf, den 09.04.2026
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Sachse
Gemeinschaftsvorsitzender
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.