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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Gemeinde Schleifreisen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Schleifreisen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt 2023

in den Einnahmen und Ausgaben mit

583.500 €

und im Vermögenshaushalt 2023

in den Einnahmen und Ausgaben mit

545.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v.H.

für sonstige Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für 2023 auf 97.249 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 8 % der Gesamtausgaben übersteigt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft

Gemeinde Schleifreisen, den 2.5.2023

(im Original gezeichnet und gesiegelt)

Teller

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Schleifreisen unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.