Stadt Hermsdorf |
Öffentliche Bekanntmachungder Auslegung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes 3. Entwurf Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB |
1. Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf hat am 15.04.2024 in öffentlicher Sitzung den 3. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz gebilligt. Dieser wird nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut veröffentlicht.
Für den Planbereich ist der 3. Entwurf vom März 2024 maßgebend.
2. Anlass der Planung
Mit dem Flächennutzungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
| - | Mit dem Flächennutzungsplan sollen die städtebaulichen Grundlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden. |
| - | Mit dem Flächennutzungsplan soll die künftige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemarkungen der Kommunen Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz vorbereitet werden. |
| - | Er soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. |
| - | Der Flächennutzungsplan soll das Ergebnis einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sein. Den Belangen des Umweltschutzes und des Naturhaushaltes soll mit dem Flächennutzungsplan besonders Rechnung getragen werden. |
| - | Der Flächennutzungsplan soll die voraussehbaren Bedürfnisse beider Kommunen (Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz) berücksichtigen. Dabei ist der Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, zu beachten. |
3. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungsflächen der Stadt Hermsdorf und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz.
4. Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der 3. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (Stand März 2024) wird
| vom 27.05.2024 bis einschließlich 05.07.2024 |
auf der Internetseite der der Stadt Hermsdorf unter der Rubrik „Verwaltung-Bauabteilung-Bauleitplanungen“ https://vg-hermsdorf.de/oeffentliche-auslegungen.html veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Bauabteilung (2. Dachgeschoss) der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf während der üblichen Dienststunden
| Montag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch per Mail, aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Mail-Adresse für elektronische Stellungnahmen:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.
5. Umweltprüfung
Das Verfahren zum Flächennutzungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird nun mit veröffentlicht.
6. Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
| - | Umweltbericht |
| - | umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit |
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:
| Fachbeiträge | Inhalte / Themen |
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Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf (Stand Juni 2018), 1. Entwurf (Stand September 2021) und 2. Entwurf (Stand Februar 2023) des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Hermsdorf - Bad Klosterlausnitz innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:
| Urheber | Themenbereiche |
| Thüringer Landesverwaltungsamt
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| Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
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| Thüringer Forstamt Jena-Holzland
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| Thüringer Landesbergamt /
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| Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
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| Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - Bau- und Kunstdenkmalpflege
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| Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera
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| Landwirtschaftsamt Rudolstadt
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| Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
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| Landesamt für Bau und Verkehr
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| Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland
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| GUV Weiße Elster/Saarbach
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| DEGES - Dt. Einheit Fernstraßenpl. u. Bau GmbH
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| Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Ost
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| Umwelt- und Naturschutzverein Stadtroda e.V., Mitglied im BUND-Landesverband Thüringen
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| Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V.
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| Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V.
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| Landesjagdverband Thüringen e.V.
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| Landesanglerverband Thüringen
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| Nabu Thüringen e.V., Kreisverband Saale-Holzland-Kreis
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| Gemeinde Weißenborn
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| Stadt Gera
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| Öffentlichkeit B zum Vorentwurf
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| Öffentlichkeit B zum 1. Entwurf
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| Öffentlichkeit D zum 1. Entwurf
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| Öffentlichkeit E zum 1. Entwurf
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| Öffentlichkeit H zum 1. Entwurf
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| Öffentlichkeit I zum 1. Entwurf
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| Öffentlichkeit J zum 1. Entwurf
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| Öffentlichkeit K zum 1. Entwurf
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| Öffentlichkeit M zum 1. Entwurf
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| Öffentlichkeit N zum 1. Entwurf
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| Öffentlichkeit Q zum 1. Entwurf
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| Öffentlichkeit A zum 2. Entwurf
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| Öffentlichkeit B zum 2. Entwurf
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| Öffentlichkeit C zum 2. Entwurf
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| Öffentlichkeit D zum 2. Entwurf
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| Öffentlichkeit E zum 2. Entwurf
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| Öffentlichkeit G zum 2. Entwurf
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| Öffentlichkeit H zum 2. Entwurf
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| Öffentlichkeit J zum 2. Entwurf
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| Öffentlichkeit K zum 2. Entwurf
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7. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Hermsdorf, den 10.05.2024
Hofmann (Bürgermeister)
Im Original gezeichnet und gesiegelt