Aufgrund des § 6a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323, des § 1 Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts und § 19 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung in den jeweils gültigen Fassungen, erlässt die Stadt Hermsdorf folgende Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren für das Gebiet der Stadt Hermsdorf.
§ 1
Geltungsbereich
(1) Für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Hermsdorf werden, soweit die Parkflächen mit Parkscheinautomaten ausgestattet sind bzw. Gebührenpflicht angeordnet ist, Parkgebühren erhoben.
(2) Die Gebühren werden nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 2 bis 4 festgesetzt.
(3) Gebührenpflichtige Parkplätze sind:
| 1. | Parkplatz „Bürgerpark |
| 2. | Parkplatz „Am Bahnhof“ |
| 3. | Parkplatz „An der Friedensschule“ |
§ 2
Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Parken eines Fahrzeuges auf der Parkfläche in der Zeit, in der die Gebührenpflicht besteht.
(2) Soweit ein gültiger von der unteren Straßenverkehrsbehörde ausgestellter Behindertenausweis (Behindertenparkausweis (aG oder BI) oder Behindertenparkausweis für besondere Gruppen von Schwerbehinderte) vorliegt, besteht für die betreffenden Inhaber eine Befreiung von der Gebührenpflicht entsprechend den Regelungen der StVO.
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug auf einer Parkfläche mit Gebühren- bzw. Parkscheinpflicht parkt.
§ 4
Gebührenpflicht / Höhe der Parkgebühren
(1) Gebührenpflichtig ist das Parken von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) in der Zeit
| a.) | Parkplatz „Bürgerpark“ | 07.00 - 18.00 Uhr |
| b.) | Parkplatz „An der Friedensschule“ | 08.00 - 17.00 Uhr |
| c.) | Parkplatz „Am Bahnhof“ | 07.00 - 18.00 Uhr. |
Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken frei.
(2) Die Parkgebühr beträgt:
| 3,00 € | je Kalendertag (Montag - Freitag) |
| 45.00 € | je Kalendermonat |
| 510,00€ | je Jahr |
(3) Die kalendertägliche Gebühr ist an der dafür an den Parkplätzen/Parkflächen vorhandenen Einrichtung zu entrichten. Für die monatliche und jährlich zu entrichtenden Gebühren ist ein Parkschein bei der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Ordnungsamt, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf zu beantragen.
§ 5
Inkrafttreten
(1) Diese Gebührenordnung tritt am 01.06.2025 in Kraft
(2) Mit Inkrafttreten tritt die Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren vom 27. März 2018 außer Kraft.
Hermsdorf, den 12.05.2025
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Hofmann
Bürgermeister