§ 1 Allgemeines
Die Stadtbibliothek Hermsdorf ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Hermsdorf. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information, der allgemeinen, schulischen und beruflichen Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
§ 2 Benutzerkreis
Natürliche Personen sowie juristische Personen, Personenvereinigungen, Bildungsinstitute und Dienststellen sind im Rahmen dieser Ordnung und des geltenden Rechts berechtigt, die Stadtbibliothek zu benutzen.
§ 3 Öffnungszeiten
Die Bibliothek hat festgesetzte Öffnungszeiten (Anlage 1). Sie werden durch Aushang bekanntgegeben.
§ 4 Anmeldung
(1) Die Zulassung zur Benutzung der Stadtbibliothek erfolgt aufgrund einer persönlichen Anmeldung und durch Ausstellung eines Benutzerausweises.
(2) Bei der Anmeldung ist zur Feststellung der Person und der Wohnung ein gültiger Personalausweis oder ein gleichgestelltes Ausweisdokument mit amtlichem Adressennachweis vorzulegen. Der Benutzer erklärt sich mit der elektronischen Datenerfassung einverstanden.
(3) Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verlangt die Stadtbibliothek die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, wonach dieser dem Benutzungsverhältnis zustimmt, sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung des Entgeltes verpflichtet.
(4) Juristische Personen, Personenvereinigungen, Bildungsinstitute und Dienststellen können
die Stadtbibliothek durch von ihnen schriftlich bevollmächtigte natürliche Personen nutzen.
§ 5 Benutzerausweis
(1) Die Erstausstellung des Benutzerausweises ist kostenlos.
(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbibliothek. Sein Verlust sowie Änderungen des Namens und der Anschrift sind unverzüglich mitzuteilen.
(3) Für den Ersatz eines verlorenen Ausweises ist ein Verwaltungsentgelt gem. § 15 Nr. 2 zu zahlen.
(4) Im Falle eines Ausschlusses von der Benutzung gem. § 17 dieser Ordnung oder bei Fortfall der Benutzungsvoraussetzungen ist der Ausweis zurückzugeben. Eine Rück-zahlung des vom Benutzer bereits entrichteten Benutzungsentgeltes ist ausgeschlossen.
§ 6 Formen der Benutzung
(1) Die Benutzung von Medien kann in der Bibliothek und durch Ausleihe außer Haus erfolgen.
(2) Innerhalb der Bibliothek können die Leseplätze, die Internetplätze, der Kopierservice und der Auskunftsdienst genutzt werden.
(3) Virtuelle Medien und Inhalte, wie z.B. im Internetportal ThueBibNet der Öffentlichen Bibliotheken Thüringens, stehen allen angemeldeten Nutzern der Bibliothek 24 Stunden täglich zum Download kostenlos zur Verfügung.
Die Download-Angebote der Bibliothek dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Die Vervielfältigung, Bearbeitung und Weiterveröffentlichung online oder in anderen Medien sowie die Abgabe an Dritte auch in Ausschnitten sind nicht erlaubt. Die Ausleihe bzw. Nutzung von virtuell verfügbaren Medien erfolgt passwortgeschützt über Internet außerhalb der Bibliothek.
Eine Rückgabe von virtuell verfügbaren Medien erfolgt nicht. Sie ergibt sich aus dem Erlöschen der zeitlich voreingestellten Nutzbarkeit des Mediums.
§ 7 Ausleihe
(1) Die Ausleihe der Medien erfolgt nur gegen Vorlage des Benutzerausweises. Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen ist die entleihende Person verantwortlich.
(2) Für die Ausleihe wird ein Benutzungsentgelt erhoben, entweder in Form eines Jahresbenutzungsentgeltes oder eines einmaligen Benutzungsentgeltes gem. § 15 Nr. 1 dieser Ordnung.
(3) Von der Ausleihe ausgenommen sind Präsenzbestände, die aufgrund ihres Nachschlagecharakters oder ihres Wertes nur in der Stadtbibliothek benutzt werden dürfen.
Die aktuellen Zeitschriftennummern verbleiben ebenfalls in der Einrichtung.
(4) Die Anzahl der von einer Person entleihbaren Medien kann durch die Stadtbibliothek bestimmt werden.
(5) Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für Zeitschriften, Hörbücher, DVD/Blue-Rays und Konsolenspiele 2 Wochen.
§ 8 Verlängerungen
(1) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf bei Büchern und anderen Medien höchstens fünfmal verlängert werden. Auf Verlangen der Stadtbibliothek sind die Medien vorzulegen.
(2) Vorbestellungen werden nicht verlängert.
§ 9 Vorbestellungen
Bücher und andere Medien, die ausgeliehen sind, können je Exemplar gegen ein Entgelt gem. § 15 Nr. 3 dieser Ordnung vorbestellt werden.
§ 10 Leihverkehr mit auswärtigen Bibliotheken
Bücher und andere Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek vorhanden sind, können im Leihverkehr mit auswärtigen Bibliotheken beschafft werden. Für diese Vermittlung/Bearbeitung ist ein Entgelt gem. § 15 Nr. 4 dieser Ordnung zu entrichten, auch wenn Bestellungen nicht abgeholt bzw. nicht mehr benötigt werden.
§ 11 Rückgabe
(1) Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten zurückzugeben.
(2) Bei Überschreitung der Leihfrist wird je Woche und Medium ein Versäumnisentgelt gem. § 15 Nr. 5 dieser Ordnung erhoben. Das Entgelt ist nach Ablauf 1 Woche fällig.
(3) Bei nicht fristgemäßer Rückgabe wird nach 4 Woche schriftlich gemahnt. Das Versäumnisentgelt gem. § 15 Nr. 5 dieser Ordnung entsteht jedoch unabhängig von einer Mahnung. Für die 2 Mahnungen wird jeweils eine Auslagenpauschale gem. § 15 Nr. 6 dieser Ordnung erhoben.
(4) Werden die ausgeliehenen Medien trotz Aufforderung nicht zurückgegeben, kann die Stadtbibliothek anstelle der Rückgabe der ausgeliehenen Medien Schadenersatz in Geld fordern. Der Geldbetrag und das Versäumnisentgelt werden von der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf/Kasse per Zahlungsanweisung gemahnt und gerichtlich verfolgt.
(5) Die Stadtbibliothek kann die Ausleihe weiterer Bücher und Medien von der Rückgabe angemahnter Gegenstände sowie der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.
§ 12 Behandlung der ausgegebenen Gegenstände, Haftung
(1) Ausgeliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
(2) Die Stadtbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der Medien entstehen.
(3) Ausgeliehene Medien dürfen vom Benutzer nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Der Verlust oder die Beschädigung ausgeliehener Medien ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(5) Für den Verlust oder die Beschädigung ausgeliehener Medien einschließlich Verpackungsmaterial ist Schadenersatz in Form von Ersatzexemplaren oder Geld gem. § 15 Nr. 7 dieser Ordnung zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn den Benutzer kein Verschulden trifft. Der Benutzer haftet auch für Schäden, die der Stadtbibliothek durch unzulässige Weitergabe an Dritte oder durch den Missbrauch des Ausweises entstehen, sofern der Ausweisverlust nicht gemeldet wurde. Die Zahlung von Versäumnisentgelten gem. § 11 Abs. 2 dieser Ordnung bleibt davon unberührt.
§ 13 Internetnutzung
(1) Das Internet kann an 2 Arbeitsplätzen in der Bibliothek kostenlos genutzt werden.
(2) Informationen/Adressen gewaltverherrlichenden, pornographischen und/oder rassistischen Inhalts dürfen nicht aufgerufen werden.
(3) Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration von Server und PC sind nicht gestattet. Bei Beschädigung behält sich die Bibliothek Schadensersatzansprüche und juristische Schritte vor.
(4) Das Herunterladen von Software ist nicht gestattet. Es kann der Drucker für Ausdrucke genutzt werden. Das erfordert gem. § 15 Nr. 8 dieser Ordnung ein Entgelt.
(5) Die Stadtbibliothek übernimmt keine Garantie, dass der Internet-Zugang zu jeder Zeit gewährleistet ist.
(6) Das Versenden und Lesen von E-Mails ist nur über Drittanbieter gestattet.
(7) Verstöße gegen die Regeln können mit Zugangsverboten belegt werden.
(8) Vorbestell- und Nutzungsregelungen liegen im Ermessen der Bibliotheksleitung.
(9) Die Nutzung von WLAN ist in der Einrichtung kostenfrei möglich.
§ 14 Sonderbestimmungen im Rahmen der Selbstverbuchung
(1) Die Bibliothek verfügt über das Angebot der Selbstverbuchung auf Basis der RFID-Technik.
(2) Der Benutzer ist verpflichtet, die Medien vor der Ausleihe auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende Teile sind unverzüglich anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung gilt das ausgeliehene Medium als vollständig ausgeliehen.
(3) Bei der Benutzung der Selbstverbuchungsstation muss der Verbuchungsvorgang stets mit „Beenden“ abgeschlossenen werden, bevor die Station verlassen wird. Für Fremdverbuchungen auf einem nicht geschlossenen Konto haftet der Benutzer.
(4) Im Rahmen der Selbstverbuchung werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Der Benutzerausweis enthält keinen RFID-Chip
§ 15 Höhe des Entgeltes
Es werden folgende Entgelte erhoben:
| 1. | Jahresbenutzungsentgelt | ||
| Erwachsene | € | 20,00 |
| Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten | € | 5,00 |
| Familien | € | 30,00 |
| Juristische Personen | € | 30,00 |
| einmaliges Ausleihentgelt | € | 2,00 |
| 2. | Ausstellung eines Ersatzausweises bei Verlust | ||
| Erwachsene | € | 6,00 |
| Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten | € | 3,00 |
| 3. | Vorbestellung von Büchern und anderen Medien (je Medium) | € | 1,00 |
| 4. | Bestellung im auswärtigen Leihverkehr (je Exemplar) | € | 4,00 |
| 5. | Überschreiten der Leihfrist (je Medium und abgeschlossener Woche) | ||
| Erwachsene | € | 2,00 |
| Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten | € | 1,00 |
| ... jeweils bis zum dreifachen Anschaffungspreis |
|
|
| 6. | Mahnungen | ||
| 1. Mahnung | € | 2,00 |
| 2. Mahnung | € | 2,00 |
| 7. | Verlust/Beschädigung von Medien | ||
| je nach Grad der Beschädigung | ||
| gering Schäden | € | 4,00 |
| wenn nicht mehr ausleihbar: Ersatzexemplar oder Entrichtung des Anschaffungspreises | ||
| CD-Hüllen (einfach) | € | 2,00 |
| CD-Hüllen (doppelt) | € | 4,00 |
| DVD/Blue-Ray-Hüllen | € | 4,00 |
| Konsolenspiele-Hüllen | € | 4,00 |
| 8. | Nutzung Kopierer / Drucker Internetplätze | ||
| je Kopie/ je Druck (A4) | € | 0,20 |
| je Farbkopie/ je Farbdruck (A4) | € | 0,50 |
§ 16 Hausordnung
Die Hausordnung wird von der Stadt Hermsdorf erlassen. Jeder Benutzer ist der für die Stadtbibliothek erlassenen Hausordnung unterworfen. Die Hausordnung hängt in den Räumen der Stadtbibliothek aus. Sie ist Bestandteil (Anlage 2) dieser Benutzungsordnung.
§ 17 Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung verstoßen, können von der Benutzung der Stadtbibliothek auf Zeit oder Dauer ausgeschlossen werden.
§ 18 Ausnahmen
(1) Von den Bestimmungen dieser Ordnung kann die Stadtbibliothek in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen.
(2) Kinder- und Bildungseinrichtungen können die Bibliothek für dienstliche Zwecke kostenlos nutzen.
(3) Inhaber der Ehrenamtscard des Saale-Holzland-Kreises können die Einrichtung kostenlos nutzen.
§ 19 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 01.06.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Hermsdorf in der Fassung vom 01.09.2019 außer Kraft.
Hermsdorf, 12.05.2025
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Hofmann
Bürgermeister
| Öffnungszeiten | ||
| Montag | 13:00 - 18:00 Uhr | |
| Dienstag | 10:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 10:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 10:00 - 12:00 Uhr | |
| Samstag | 10:00 - 12:00 Uhr | |
| jeden 2. und 4. im Monat | |
Hausordnung
Aufgrund des § 16 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Hermsdorf wird folgende Hausordnung erlassen:
| 1. | Der Aufenthalt in den Räumen der Stadtbibliothek ist nur für die zweckbestimmte Nutzung erlaubt. |
| 2. | Für jede Art der Benutzung ist der Benutzerausweis mitzuführen. Er ist auf Verlangen dem Bibliothekspersonal vorzulegen. Dies gilt nicht für die Anmeldung und eine einmalige Auskunft. Begleitpersonen, die selbst nicht die Stadtbibliothek nutzen, sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen. |
| 3. | Für die Beschädigung und das Abhandenkommen von Garderobe und privaten Gegenständen in den Räumen der Stadtbibliothek haften die Stadt Hermsdorf und ihre Bediensteten nicht. |
| 4. | Die Benutzer der Stadtbibliothek haben alles zu unterlassen, was den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Ablauf des Bibliotheksbetriebes zuwiderläuft. Insbesondere das Rauchen, Essen und Trinken ist in den Ausleihräumen verboten. Ausnahme ist das Lesecafé. Hier kann der Caféautomat genutzt werden und dessen Getränke eingenommen werden. Der Gebrauch von Skatboards, Inline-Skates und anderen Freizeitsportgeräten ist in der Einrichtung untersagt. Verhaltensweisen, die andere Benutzer stören oder das Gebäude und Gegenstände der Stadtbibliothek gefährden, sind zu unterlassen. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. |
| 5. | Tiere, Fahrräder, Gepäckstücke und sonstige sperrige Güter dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgenommen werden. |
| 6. | Bücher und andere Medien, die innerhalb der Bibliothek benutzt wurden, ohne entliehen zu sein, sind an ihren ordnungsgemäßen Standort zurückzustellen. |
| 7. | Sammlungen, Werbungen sowie jegliche Gewerbetätigkeit sind in der Bibliothek nicht gestattet. Über Ausnahmen bestimmt die Bibliotheksleitung. |
| 8. | Fundsachen sind beim Bibliothekspersonal abzugeben. Der Verlierer wende sich an dieses. |
| 9. | Der Bibliotheksleitung steht das Hausrecht zu. Die Ausübung kann auf andere Mitarbeiter der Bibliothek übertragen werden. |
Hermsdorf, 12.05.2025