Die Sitzung des Wahlausschusses gemäß §§ 4 Abs. 5 und 9 Abs. 6 ThürKWG zur Feststellung des Wahlergebnisses findet am
Dienstag, dem 23.06.2026 um 18.00 Uhr im Gemeindezentrum der Gemeinde Mörsdorf, Hauptstraße 4 in 07646 Mörsdorf statt.
Die Sitzung des Wahlausschusses ist gemäß § 1 Abs. 3 ThürKWO öffentlich.
Auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung nach § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses wird hiermit hingewiesen.
Seidler
Wahlleiterin
Gemeinde Mörsdorf